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Abgabe von Vergnügungssteuer-Anmeldungen für vergnügungssteuerpflichtige Spielautomaten oder Veranstaltungen

Allgemeine Informationen:

Vergnügungssteuer wird aufgrund des Bremischen Vergnügungssteuergesetzes vom 19.12.1990 in der zurzeit geltenden Fassung erhoben.

Steuergegenstände und Steuersätze:
 
Geräte mit Gewinnmöglichkeit nach § 3 (1) VergnStG
Einspielergebnis x 20 %
Geräte mit Gewinnmöglichkeit nach § 3 (2) Nr. 1 VergnStG
Anzahl der Geräte X 400,00 €
Geräte mit Gewinnmöglichkeit nach § 3 (2) Nr. 2 VergnStG
Anzahl der Geräte x 100,00 €
Geräte ohne Gewinnmöglichkeit nach § 3 (3) Nr. 1a) VergnStG
Anzahl der Geräte x 60,00 €
Geräte ohne Gewinnmöglichkeit nach § 3 (3) Nr. 1b) VergnStG  
Anzahl der Geräte x 20,00 €
Gewaltverherrlichende Geräte nach § 3 (3) Nr. 1c) VergnStG
Anzahl der Geräte x 307,00 €
Musikautomaten nach § 3 (3) Nr. 2 VergnStG
Anzahl der Musikautomaten x 15,00 €

Der Steuerschuldner hat bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats für den Vormonat eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Vordruck (25.1 KB) abzugeben.

Darüber hinaus ist steuerpflichtig das Ausspielen von Geld oder Sachwerten in Spielklubs, Spielkasinos oder ähnlichen Einrichtungen.

Zuständige Stelle / Abteilung:

Vergnügungssteuern

Zugehörige Formulare:

PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Vergnügungssteuer-Anmeldung (25.1 KB)
PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Anlage 1 zur Vergnügungssteuer-Anmeldung (26.1 KB)
PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Anlage 2 zur Vergnügungssteuer-Anmeldung (27.2 KB)
PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Anlage 3 zur Vergnügungssteuer-Anmeldung (27.6 KB)
PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Anlage 4 zur Vergnügungssteuer-Anmeldung (96.7 KB)
PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Anlage 5 zur Vergnügungssteuer-Anmeldung (95.8 KB)
PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Anlage 6 zur Vergnügungssteuer-Anmeldung (95.2 KB)
PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Anlage 7 zur Vergnügungssteuer-Anmeldung (85.8 KB)
PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Lastschrifteinzugsermächtigung Steuern (60.7 KB)


Voraussetzungen:

Konzession bzw. entsprechende Erlaubnis durch das zuständige Ordnungsamt

Verfahrensablauf:

  • Persönlich
  • Durch eine bevollmächtigte Person
  • Schriftlich / per Fax / E-Mail


  • Erforderliche Unterlagen:

    Amtlich vorgeschriebener Vordruck (siehe „Zugehörige Formulare")

    Fristen / Verfahrensdauer:

    In den Fällen des §1 Nummer 1 hat der Steuerschuldner im Sinne von § 2 Absatz 1 bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats für den Vormonat eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Vordruck (25.1 KB)  abzugeben. Die Steuer ist in diesen Fällen am zehnten Tag nach Ablauf des Steueranmeldezeitraums fällig.

    Veranstaltungen gemäß § 1 Nummer 2 sind spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen. Die Steuer ist innerhalb von 3 Werktagen nach der Veranstaltung selbst zu berechnen und zu entrichten

    Kosten / Gebühren:

    Keine

    Rechtsgrundlagen:

    externer Link:  Bremisches Vergnügungssteuergesetz

    Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/stadtkaemmerei/abgabe-von-vergnuegungssteuer-anmeldungen-fuer-vergnuegungssteuerpflichtige.16051.html
    © bremerhaven.de 2009