| Geräte mit Gewinnmöglichkeit nach § 3 (1) VergnStG Einspielergebnis x 20 % |
| Geräte mit Gewinnmöglichkeit nach § 3 (2) Nr. 1 VergnStG Anzahl der Geräte X 400,00 € |
| Geräte mit Gewinnmöglichkeit nach § 3 (2) Nr. 2 VergnStG Anzahl der Geräte x 100,00 € |
| Geräte ohne Gewinnmöglichkeit nach § 3 (3) Nr. 1a) VergnStG Anzahl der Geräte x 60,00 € |
| Geräte ohne Gewinnmöglichkeit nach § 3 (3) Nr. 1b) VergnStG Anzahl der Geräte x 20,00 € |
| Gewaltverherrlichende Geräte nach § 3 (3) Nr. 1c) VergnStG Anzahl der Geräte x 307,00 € |
| Musikautomaten nach § 3 (3) Nr. 2 VergnStG Anzahl der Musikautomaten x 15,00 € |
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Vergnügungssteuer-Anmeldung (25.1 KB)
Anlage 1 zur Vergnügungssteuer-Anmeldung (26.1 KB)
Anlage 2 zur Vergnügungssteuer-Anmeldung (27.2 KB)
Anlage 3 zur Vergnügungssteuer-Anmeldung (27.6 KB)
Anlage 4 zur Vergnügungssteuer-Anmeldung (96.7 KB)
Anlage 5 zur Vergnügungssteuer-Anmeldung (95.8 KB)
Anlage 6 zur Vergnügungssteuer-Anmeldung (95.2 KB)
Anlage 7 zur Vergnügungssteuer-Anmeldung (85.8 KB)
Lastschrifteinzugsermächtigung Steuern (60.7 KB)
Vordruck (25.1 KB) abzugeben. Die Steuer ist in diesen Fällen am zehnten Tag nach Ablauf des Steueranmeldezeitraums fällig.Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/stadtkaemmerei/abgabe-von-vergnuegungssteuer-anmeldungen-fuer-vergnuegungssteuerpflichtige.16051.html
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