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Abgabe von Steueranmeldungen zur Tourismusabgabe - Citytax

Allgemeine Informationen:

Die Tourismusabgabe - Citytax wird aufgrund des Bremischen Gesetzes über die Erhebung einer Tourismusabgabe - Citytax vom 31.01.2012 erhoben.

Steuergegenstände und Steuersätze:

Steuerpflichtig sind alle entgeltlichen Beherbergungen in den unten genannten Beherbergungsbetrieben. Steuerschuldner ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebes. Die Steuersätze betragen in

Hotels mit einer Klassifizierung von mindestens 4 Sternen 3 €  je Übernachtung
Anderen Hotels 2 €  je Übernachtung
Gästehäusern, Gasthöfen, Pensionen, Ferienhäusern und  -wohnungen, Campingplätzen, Reisemobilhäfen und ähnliche Betrieben 1 €  je Übernachtung

Der Steuerschuldner hat bis zum 15. Tag nach Ablauf jedes Erhebungszeitraums (siehe unten) für den Vormonat eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Vordruck (55.3 KB) abzugeben.

Weitere Informationen erhalten Sie im PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Merkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe - Citytax (23.5 KB).

Zuständige Stelle / Abteilung:

Tourismusabgabe - Citytax

Zugehörige Formulare:

PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Merkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe - Citytax (23.5 KB)
PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Erklärungsvordruck zur Erhebung der Tourismusabgabe - Citytax (55.3 KB)
PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Lastschrifteinzugsermächtigung Steuern (60.7 KB)


Verfahrensablauf:

Die Beherbergungsleistungen sind vom Betreiber des Beherbergungsbetriebes für jedes Kalendervierteljahr (Erhebungszeitraum) auf amtlichem PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Vordruck (55.3 KB) zu erklären. Die „Citytax“ ist unter Anwendung des Steuersatzes auf die Anzahl der Übernachtungen des abgelaufenen Kalendervierteljahres selbst zu berechnen. Die berechnete und angemeldete „Citytax“ ist mit der Einreichung der Erklärung (Steueranmeldung) zur Tourismusabgabe – („Citytax“) zu entrichten, spätestens aber zum 15. Tag des dem maßgeblichen Kalendervierteljahr nachfolgenden Kalendermonats (Fälligkeitszeitpunkt).

Erforderliche Unterlagen:

Amtlich vorgeschriebener Vordruck (siehe „Zugehörige Formulare")

Fristen / Verfahrensdauer:

Die „Citytax“ ist auf amtlichem PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Vordruck (55.3 KB) zu erklären, der bis spätestens zum 15. Tag des dem Kalendervierteljahr nachfolgenden Kalendermonats dem Magistrat der Stadt Bremerhaven, Stadtkämmerei – Steuerabteilung –, einzureichen ist und dann spätestens auch fällig wird.

Kosten / Gebühren:

Keine

Rechtsgrundlagen:

PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Bremisches Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe - Citytax (38.5 KB)

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/stadtkaemmerei/abgabe-von-steueranmeldungen-zur-tourismusabgabe-citytax.46703.html
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