Steuerpflichtig sind alle entgeltlichen Beherbergungen in den unten genannten Beherbergungsbetrieben. Steuerschuldner ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebes. Die Steuersätze betragen in
| Hotels mit einer Klassifizierung von mindestens 4 Sternen | 3 € je Übernachtung |
| Anderen Hotels | 2 € je Übernachtung |
| Gästehäusern, Gasthöfen, Pensionen, Ferienhäusern und -wohnungen, Campingplätzen, Reisemobilhäfen und ähnliche Betrieben | 1 € je Übernachtung |
Vordruck (55.3 KB) abzugeben.
Merkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe - Citytax (23.5 KB).
Merkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe - Citytax (23.5 KB)
Erklärungsvordruck zur Erhebung der Tourismusabgabe - Citytax (55.3 KB)
Lastschrifteinzugsermächtigung Steuern (60.7 KB)
Vordruck (55.3 KB) zu erklären. Die „Citytax“ ist unter Anwendung des Steuersatzes auf die Anzahl der Übernachtungen des abgelaufenen Kalendervierteljahres selbst zu berechnen. Die berechnete und angemeldete „Citytax“ ist mit der Einreichung der Erklärung (Steueranmeldung) zur Tourismusabgabe – („Citytax“) zu entrichten, spätestens aber zum 15. Tag des dem maßgeblichen Kalendervierteljahr nachfolgenden Kalendermonats (Fälligkeitszeitpunkt).
Vordruck (55.3 KB) zu erklären, der bis spätestens zum 15. Tag des dem Kalendervierteljahr nachfolgenden Kalendermonats dem Magistrat der Stadt Bremerhaven, Stadtkämmerei – Steuerabteilung –, einzureichen ist und dann spätestens auch fällig wird.
Bremisches Gesetz über die Erhebung einer Tourismusabgabe - Citytax (38.5 KB) Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/stadtkaemmerei/abgabe-von-steueranmeldungen-zur-tourismusabgabe-citytax.46703.html
© bremerhaven.de 2009