In den unter 1. und 2. genannten Fällen ist in der Regel gegen eine Reproduktion durch Fotografie nichts einzuwenden. Mangels fehlender technischer Ausstattung zur Anfertigung von Fotoreproduktionen im Stadtarchiv wird den Benutzenden gestattet, gewünschte Fotos – mit Ausnahme des in Punkt 4. genannten Falles - persönlich nach vorheriger Absprache und unter Angabe der abgelichteten Vorlagen im Stadtarchiv abzufotografieren. Das Scannen von Fotos muss aus technischen Gründen dem Stadtarchiv vorbehalten bleiben. Bei dieser nur in begrenztem Umfang möglichen Auftragsarbeit richten sich die Gebühren für diesen Zeitaufwand nach der Bremischen Allgemeinen Kostenverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung.
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