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Hinweise zum Fotokopieren von Archivalien

Im Interesse der Sicherheit unserer Archivalien und mit Rücksicht auf den Datenschutz bitten wir beim Fotokopieren die im Folgenden aufgeführten Einschränkungen zu beachten (externer Link:  vgl. § 11 Abs. 1 und 2 der Benutzungsordnung für das Stadtarchiv Bremerhaven).

Grundsätzlich sind vom Fotokopieren ausgeschlossen:

  1. Druckschriften und Archivalien, deren Beschaffenheit und Erhaltungszustand ein Fotokopieren nicht zulässt.
    Hierzu gehören insbesondere
    • Lexika und Nachschlagewerke ähnlichen Charakters
    • Adressbücher
    • Gelumbeckte Schriften (Klebebindung)
    • Gebundene Zeitungen
    • Karten, Pläne, Zeichnungen, Plakate
    • Gebundene Akten, soweit durch das Auflegen des Schriftguts auf das Kopiergerät eine Beschädigung der Bindung oder des Schriftguts zu erwarten ist.
  2. Archivalien, die auch in Form von Mikrofilmen oder Mikrofiches vorliegen.
  3. Archivgut, das nicht uneingeschränkt zur Benutzung freigegeben ist.
  4. Fotoreproduktionen, für die das Stadtarchiv keine Urheberrechte besitzt.
Über begründete Ausnahmen entscheidet die Archivleitung.

In den unter 1. und 2. genannten Fällen ist in der Regel gegen eine Reproduktion durch Fotografie nichts einzuwenden. Mangels fehlender technischer Ausstattung zur Anfertigung von Fotoreproduktionen im Stadtarchiv wird den Benutzenden gestattet, gewünschte Fotos – mit Ausnahme des in Punkt 4. genannten Falles - persönlich nach vorheriger Absprache und unter Angabe der abgelichteten Vorlagen im Stadtarchiv abzufotografieren. Das Scannen von Fotos muss aus technischen Gründen dem Stadtarchiv vorbehalten bleiben. Bei dieser nur in begrenztem Umfang möglichen Auftragsarbeit richten sich die Gebühren für diesen Zeitaufwand nach der Bremischen Allgemeinen Kostenverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung.


Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/stadtarchiv/hinweise-zum-fotokopieren-von-archivalien.10202.html
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