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Sozialer Wohnungsbau - Wohnberechtigungsschein

Allgemeine Informationen:


Mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen dürfen nur an Personen vermietet werden, die berechtigt sind.
Das bedeutet, dass jeder Wohnungssuchende, der eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchte, vorher einen Berechtigungsschein beantragen und diesen dann dem Vermieter vor Vertragsabschluss vorlegen muss.

Zuständige Stelle / Abteilung:

Sozialamt
Sozialer Wohnungsbau

Zugehörige Formulare:

PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Verdienstbescheinigung Wohnungsförderung (66.5 KB)
PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Antrag für Wohnberechtigung (545.9 KB)


Voraussetzungen:


Der Berechtigungsschein ist einkommensabhängig. Die gesetzlich vorgegebenen Einkommensgrenzen sind:

1 Person   jährlich 12.000,00 € 
2 Personen            jährlich 18.000,00 €

Für jede weitere Person steigt diese Grenze um jeweils 4.100, €.

Die im Berechtigungsschein oder Ablehnungsbescheid angegebenen Wohnungsgrößen sind von der Haushaltsgröße (Personenzahl) abhängig. Hier gilt:

1 Person  50,00 m² 
 2 Personen 60,00 m² oder 2 Wohnräume

Jeder weiteren zum Haushalt gehörenden Person stehen 10,00 m² und 1 weiterer Wohnraum zu.

Von den Einkommensgrenzen und/oder Wohnungsgrößen können Ausnahmen zugelassen werden. Näheres erfahren Sie bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Einige Ausnahmen sind auch im  Merkblatt Wohnberechtigungsschein (siehe unter Zugehörige Formulare) aufgeführt.


Verfahrensablauf:


Damit der Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden kann, ist es erforderlich, dass uns der entsprechende Antrag vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht wird. Sind alle Unterlagen vollständig, kann der Wohnberechtigungsschein in der Regel sofort ausgestellt und ausgehändigt werden.



 



Erforderliche Unterlagen:

  • vollständig ausgefüllter Antrag (es müssen die Anträge des Sozialamtes Bremerhaven verwendet werden!)
  • Verdienstbescheinigung(en) (Vordruck) der letzten 12 Monate vor Antragsstellung für alle Einkommensbezieher des Haushalts
  • Nachweis über alle sonstigen Einkünfte (Rentenbescheid, Bescheid der Agentur für Arbeit, Jugend- oder Sozialamt, Unterhalt)
  • Nachweis über Schwerbehinderung oder Schwangerschaft
 

Kosten / Gebühren:


Für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben.


Rechtsgrundlagen:

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/sozialamt/sozialer-wohnungsbau-wohnberechtigungsschein.15424.html
© bremerhaven.de 2009