Inhaltsbereich überspringen
Schuldner- und Insolvenzberatung
Allgemeine Informationen:
Wir beraten Sie bei finanziellen Schwierigkeiten und bieten Hilfe zur Selbsthilfe an. Für das Privatkonkursverfahren haben wir von der Landesbehörde die Zulassung nach § 305 InsO und können das außergerichtliche Planverfahren im Rahmen der Insolvenzordnung mit Ihnen durchführen.
Die Beratung erfolgt kostenfrei.
Zuständige Stelle / Abteilung:
Schuldner- und Insolvenzberatung
Sozialamt
Zugehörige Formulare:
Antrag Auskunftersuchen Auskunftei (864.5 KB)
Antrag Auskunftsersuchen Auskunftei Bürgel (865.1 KB)
Antrag Auskunftsersuchen Auskunftei Creditform (861.6 KB)
Antrag Auskunftsersuchen Auskunftei Infoscore (864.7 KB)
Antrag Auskunftsersuchen Auskunftei Schufa (862.9 KB)
Voraussetzungen:
Verfahrensablauf:
Die Beratung kann nur nach Termin erfolgen. Diesen vereinbaren Sie bitte durch persönliche Vorsprache in unserer Schuldnerberatungsstelle.
Sollten Sie durch die ARGE an uns verwiesen werden, legen Sie bitte den entsprechenden Zuweisungsbescheid (Laufzettel) vor.
Erforderliche Unterlagen:
Zum vereinbarten Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- eine aktuelle Aufstellung über alle monatlichen Einnahmen und Ausgaben (Haushaltsplan)
- alle aktuellen Einkommensnachweise
- die nach Gläubigern sortierten Schuldunterlagen (z.B. Kreditverträge, Vollstreckungstitel, Mahnschreiben)
- Schufa-Auskunft
Sonstiges:
Das können Sie von uns im Rahmen einer Schuldnerberatung erwarten:
Erstellung einer Einnahmen-/Ausgabenübersicht
Budgetberatung
Existenzsicherung/ Krisenintervention
Anamnese/Problembeschreibung/Zielfindung
Erstellung einer Gläubigerliste
Schuldnerschutz/Forderungsüberprüfung/Rechtsmittel
Erstellung eines Tilgungsplanes
Verhandlungen mit den Gläubigern über Vergleiche, Stundungen und Erlasse
- Begleitung und Unterstützung bis zur Erfüllung des Planes
Bei der Insolvenzberatung zusätzlich:
- Ausführliche Beratung über die Insolvenzordnung
- Prüfung der individuellen Voraussetzungen
- Erstellung des außergerichtlichen Planes
- nach Scheitern: Ausstellen der Bescheinigung
- Hilfe beim Ausfüllen des Antrages auf Eröffnung
- Begleitung durch das gesamte Insolvenzverfahren
Rechtsgrundlagen:
Nach dem Sozialrecht (§ 17 SGB I, § 11 Abs. 5 SGB XII und § 6 und § 16 Abs. 2 SGB II und aus dem Grundsatz und der Verpflichtung zur Daseinsvorsorge) sind die Kommunen verpflichtet, Schuldnerberatung zur Verfügung zu stellen. Beraten werden kann jeder private Haushalt, der hilfebedürftig ist oder dem der soziale Abstieg droht.
Daneben gibt es Schuldnerberatungsstellen wie die beim Magistrat der Stadt Bremerhaven, die auf Grundlage der Insolvenzordnung (§ 305 InsO) von den Ländern als Insolvenzberatungsstellen anerkannt sind, um Überschuldeten die Restschuldbefreiung nach dem Verbraucherinsolvenzverfahren zu ermöglichen.