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Hilfe zur Pflege
Allgemeine Informationen:
Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens der Hilfe bedürfen kann Hilfe zur Pflege gewährt werden. Die Hilfe zur Pflege umfasst:
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Leistungen zur häuslichen Pflege
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Hilfsmittel
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Leistungen für teilstationären Pflege
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Leistungen zur Kurzzeitpflege
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Leistungen für stationäre Pflege
Zuständige Stelle / Abteilung:
Hilfe zur Pflege /Landespflegegeld
Sozialamt
Zugehörige Formulare:
Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII (621.3 KB)
Antrag auf Bewilligung von Pflegegeld nach dem Landespflegegesetz (557.1 KB)
Anlage zum Antrag auf Bewilligung von Pflegegeld nach dem Landespflegegesetz (510.7 KB)
Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten (427.8 KB)
Voraussetzungen:
Ob und in welcher Höhe ein Leistungsanspruch besteht, wird individuell geprüft und hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Das gesamte monatliche Einkommen muss unter einer bestimmten Höchstgrenze liegen, die individuell ermittelt wird. Das Vermögen des Pflegebedürftigen muss bis zur Vermögensfreigrenze von 2.600,00 EUR aufgebraucht sein. Bei Verheirateten beträgt die Grenze des gemeinsamen Vermögens 3.214,00 EUR. Weitere Familienangehörige erhöhen diesen Grenzwert. Größere Vermögenswerte, die nachweisbar - aufgrund von Kontoauszügen oder Schenkungsurkunden - innerhalb der letzten 10 Jahre verschenkt wurden, müssen von den Beschenkten zurückerstattet werden und vom Pflegebedürftigen zunächst verbraucht werden, bis Sozialhilfeleistungen möglich sind. Sozialhilfeleistungen sind allen anderen Leistungen (z.B. durch die Pflegeversicherung oder die Krankenkasse) nachgeordnet. Soweit ein Anspruch auf andere Leistungen besteht, sind diese auszuschöpfen. Die Entscheidung, ob ergänzend Sozialhilfeleistungen gewährt werden, hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab.Verfahrensablauf:
Um Sozialhilfeleistungen zu erhalten, müssen Sie dem Sozialamt Bremerhaven mitteilen, dass ggf. ein Hilfebedarf besteht. Sozialhilfeleistungen können nicht rückwirkend gewährt werden, da der Gesetzgeber den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Hilfebedarfs für den Hilfebeginn voraussetzt. Es ist unerlässlich, die entsprechend erforderlichen Anträge vollständig ausgefüllt beim Sozialamt einzureichen. Sollten hier Probleme auftauchen, helfen Ihnen die für Sie zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sozialamtes oder des
Pflegestützpunktes Bremerhaven gern.Erforderliche Unterlagen:
- vollständig ausgefüllter Antrag (es müssen die Anträge des Sozialamtes Bremerhaven verwendet werden!)
- Personalausweis/Reisepass/Stammbuch/Schwerbehindertenausweis
- Mietvertrag/Untermietvertrag
- letzte Mietneben- und Heizkostenabrechnung (Aufschlüsselung der Gesamtmiete)
- letzter Wohngeldbescheid
- Nettoverdienstabrechnungen (mindestens der letzten 3 Monate)
- aktuelle Rentenbescheid(e)
- Nachweis über alle anderen Einkünfte (z.B. Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)
- ärztliches Attest
- Unterlagen über die (freiwillige) Kranken- und Pflegeversicherung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Nachweis über Haus- und Grundbesitz der letzten 10 Jahre, ggfs. Notarieller Übertragungs- bzw. Kaufvertrag
- Nachweise über Vermögen (z.B. Lebensversicherungen, Bestattungsvorsorgeversicherungen, Sparverträge, Sparbücher usw.)
- Unterlagen über Hausrat- und Haftpflichtversicherung
- Personalien unterhaltspflichtiger Angehöriger (Ehepartner, Eltern, Kinder)
- Scheidungsurteil, Nachweis über Unterhaltsregelungen
- Vollmacht, Betreuerausweis (bei Antragstellung durch Dritte)
- Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid der Pflegekasse
- MDK-Gutachten
- Heimvertrag
Sonstiges:
Pflegestützpunkt in Bremerhaven
Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege finden Sie im ebenfalls im
Pflegestützpunkt Bremerhaven, Bgm-Smidt-Str. 29/31, 27568 Bremerhaven, Tel.0471/30977914. Hier gibt es Ansprechpartner, die Sie über eine Vielzahl von Hilfs- und Unterstützungsangeboten ausführlich und kompetent informieren. Die Beratung kann durch Ihre persönliche Vorsprache, telefonisch oder aber unter bestimmten Voraussetzungen auch zuhause stattfinden. Die Mitarbeiter im Pflegestützpunkt sind Helfer und Lotsen, sie begleiten und koordinieren für Sie die Versorgung. Sie helfen pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen, sich zu orientieren, die richtige Form der Unterstützung zu finden und die notwendigen Anträge zu stellen. Die Entscheidung über Ihren Antrag auf Sozialhilfeleistungen wird aber weiterhin im Sozialamt getroffen.
Rechtsgrundlagen: