Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine bedrohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern.
Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe.
Leistungen der Eingliederungshilfe sind u.a. die Frühförderung von Kindern mit Behinderung, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Werkstätten, Hilfe zu selbstbestimmtem Leben in betreuten stationären oder ambulanten Wohnmöglichkeiten.