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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Allgemeine Informationen:


  • Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine bedrohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern.
  • Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe.
  • Leistungen der Eingliederungshilfe sind u.a. die Frühförderung von Kindern mit Behinderung, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Werkstätten, Hilfe zu selbstbestimmtem Leben in betreuten stationären oder ambulanten Wohnmöglichkeiten.


  • Zuständige Stelle / Abteilung:


    Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung
    Sozialamt

    Zugehörige Dienstleistungen:

    Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/sozialamt/eingliederungshilfe-fuer-menschen-mit-behinderung.13479.html
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