Direkt zum Seiteninhalt springen Direkt zum Hauptmenü springen Direkt zur Suche springen Direkt zur Hilfeseite springen
Startseite Stadtplan & Routen Gästebuch Webcams Bremen.de
Navigation überspringen
Inhaltsbereich überspringen

Betreuungsbehörde

Allgemeine Informationen:


Nach dem bremischen Ausführungsgesetz zum Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger (Betreuungsbehördengesetz, BtBG) ist der Magistrat Bremerhaven für die Betreuung Volljähriger zuständig. Der Magistrat der Stadt Bremerhaven hat diese Aufgabe der Betreuungsbehörde beim Sozialamt Bremerhaven übertragen.
Zu den Aufgaben der Betreuungsbehörde gehört es, bevollmächtigte Betreuer zu beraten und gegebenenfalls zu unterstützen sowie Informationen über das örtliche Versorgungssystem zu geben.
Der Behörde wurde weiterhin die Anregung und Förderung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen übertragen.
Sie unterstützt das zuständige Betreuungsgericht bei der Sachstandsermittlung und schlägt geeignete Betreuer vor.
Die Behörde kann Anregungen oder Veränderungen von Betreuungen dem Betreuungsgericht mitteilen.

Zuständige Stelle / Abteilung:


Betreuungsbehörde
Sozialamt

Zugehörige Dienstleistungen:

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/sozialamt/betreuungsbehoerde.10509.html
© bremerhaven.de 2009