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Versicherungsamt (Aufgaben)

Allgemeine Informationen:


Das Versicherungsamt gibt in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung Auskünfte und nimmt Anträge auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (für die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, für die Landesversicherungsanstalten, für die Knappschaft, für die Seekasse Hamburg und für die Bahnversicherungsanstalt) entgegen. Hierbei handelt es sich um
  • Anträge auf Versichertenrenten (Renten wegen Erwerbsminderung, Rente wegen Alters, Rente für Bergleute)
und
  • Anträge auf Renten wegen Todes (Witwen- und Witwerrente, Waisenrente, Erziehungsrente, Witwen- und Witwerrente an vor dem 01.07.1977 geschiedene Ehegatten).

      Bitte Versicherungsverlauf, sämtliche Versicherungsnachweise, Nachweise über Wehr- bzw. Kriegsdienst, über Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildung und Lehrzeit, Unterlagen über Zeiten der Krankheit und Arbeitslosigkeit, evtl. Rentenbescheide und Ablehnungsbescheide sowie Personalausweis/Familienbuch, evtl. Scheidungsurteil sowie Geburtsurkunden der Kinder, Bankverbindung/Kontonummer mitbringen. Bei Anträgen auf Hinterbliebenenrenten sind zusätzlich Heirats- und Sterbeurkunde nötig.

  • Anträge auf Leistungen für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921.

      Bitte Personalausweis und Geburtsurkunden der Kinder mitbringen.

  • Anträge auf Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (nur unter bestimmten Voraussetzungen).

      Bitte sämtliche Versicherungsunterlagen und evtl. Schul-, Fachschul- oder Hochschulbescheinigungen ab dem 17. Lebensjahr mitbringen.

  • Anträge auf medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation

      Bitte sämtliche Versicherungsunterlagen mitbringen.
Das Versicherungsamt nimmt auch Anträge auf Kontenklärung/Kontenergänzung entgegen,

  • wenn das Versicherungskonto ungeklärte Lücken aufweist
und/oder

  • wenn Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung im Versicherungskonto noch geltend zu machen sind.
und/oder

  • wenn von einem bestimmten Personenkreis außerhalb des Bundesgebietes Versicherungszeiten zurückgelegt worden sind, die nach dem Rentenversicherungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag anerkannt werden.

      Bitte zur Klärung des Versicherungskontos Personalausweis oder Reisepaß und - soweit vorhanden - Zeugnisse, Arbeitsbücher, Bestätigungen der Krankenkasse, Legitimationsbücher, Versicherungsnachweise, Bescheinigungen nach dem Bundesvertriebenengesetz, Arbeitgeberbescheinigungen sowie Geburtsurkunden der Kinder mitbringen.
Ferner nimmt das Versicherungsamt Anträge auf Erteilung einer Rentenauskunft (Vorausberechnung der Rente) für bestimmte Geburtsjahrgänge entgegen.

  •  
      Mitzubringen sind Unterlagen über das gesamte Arbeitsleben des/der Versicherten einschließlich der Versicherungsunterlagen sowie der Personalausweis oder Reisepaß.
Außerdem beglaubigt das Versicherungsamt kostenlos Ablichtungen und Unterschriften (z. B. auf Zeugenerklärungen oder eidesstattlichen Versicherungen) für Sozialversicherungszwecke.

  •  
      Bitte Ablichtung, Original-Schriftstück und Anforderungsschreiben des Versicherungsträgers und Personalausweis oder Reisepaß (bei Unterschriftsbeglaubigung) mitbringen.


Zuständige Stelle / Abteilung:


Rechts- und Versicherungsamt

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/rechts-und-versicherungsamt/versicherungsamt.14033.html
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