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Rechtsamt (Aufgaben)
Allgemeine Informationen:
Neben der allgemeinen Rechtsberatung für die Stadt und ihre Einrichtungen nimmt das Rechtsamt grundsätzlich auch die Vertretung der Stadt vor den Gerichten selbst wahr. Wir sind ferner dafür zuständig zu prüfen, ob alle möglichen
- öffentlich-rechtlichen Forderungen (etwa: Gebühren/Beiträge)
sowie
- privatrechtlichen Forderungen (etwa: aus Vertrag/Schadenersatz) der Stadt zu Recht bestehen und ggf. vor Gericht durchgesetzt werden können.
Aber auch wenn Sie Forderungen etwa aufgrund eines Schadenfalls
g e g e n die Stadt erheben wollen, sind wir in der Regel Ihr Ansprechpartner.
Zusatzinformation:Das Rechtsamt darf keine Auskünfte zu privaten Rechtsfragen erteilen. Bitte wenden Sie sich dafür an
- die öffentliche Rechtsberatung beim Amtsgericht oder
- Arbeitnehmerkammer Bremen, Geschäftsstelle Bremerhaven oder
- an eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt.
Zuständige Stelle / Abteilung:
Rechts- und Versicherungsamt