Rechts- und Versicherungsamt

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Hinrich-Schmalfeldt-Straße 38
Rechtsamt Stadthaus 3 2. Obergeschoss
27576 Bremerhaven

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Fahrplanauskunft VBN

Dr. Simone Fuchs

Amtsleitung
 0471 590-2830
 Rechtsamt@magistrat.bremerhaven.de

Öffnungszeiten

Rechtsamt
Mo von 09:00 bis 17:00 Uhr
Di-Do von 09:00 bis 15:00 Uhr
Fr von 09:00 bis 12:00 Uhr
Versicherungsamt
Mo-Mi von 09:00 bis 12:00 Uhr
Fr von 09:00 bis 12:00 Uhr
zusätzlich Mo von 15:00 bis 17:00 Uhr
oder nach Vereinbarung (Besucher mit Terminvereinbarungen werden vorrangig bedient)

Hinweis zur Barrierefreiheit

Zugang: Der barrierefreie Zugang befindet sich an der linken Stirnseite des Gebäudes Richtung Stadthaus 2
Parken: 6 Behindertenparkplätze im Bereich des Hochhauses
WC: Erdgeschoss, Raum 30

Allgemeine Informationen:

Neben der allgemeinen Rechtsberatung für die Stadt und ihre Einrichtungen nimmt das Rechtsamt grundsätzlich auch die Vertretung der Stadt vor den Gerichten selbst wahr. Wir sind ferner dafür zuständig zu prüfen, ob alle möglichen 

  • öffentlich-rechtlichen Forderungen (etwa: Gebühren/Beiträge)

sowie

  • privatrechtlichen Forderungen (etwa: aus Vertrag/Schadenersatz) der Stadt zu Recht bestehen und ggf. vor Gericht durchgesetzt werden können.

Aber auch wenn Sie Forderungen etwa aufgrund eines Schadenfalls g e g e n die Stadt erheben wollen, sind wir in der Regel Ihr Ansprechpartner.

Zusatzinformation:

Das Rechtsamt darf keine Auskünfte zu privaten Rechtsfragen erteilen. Bitte wenden Sie sich dafür an 

  • die öffentliche Rechtsberatung beim Amtsgericht oder 
  • Arbeitnehmerkammer Bremen, Geschäftsstelle Bremerhaven oder 
  • an eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt.

Allgemeine Informationen 
Verwaltungsgerichte sind für die öffentlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten etwa im Bau-, Ausländer-, Asyl-, Verkehrs-, Beamten sowie Schul- und Hochschulrecht zuständig. Ehrenamtliche Richter nehmen an der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit den gleichen Rechten wie die hauptberuflichen Richter teil.

Voraussetzungen/Fähigkeiten
Die Bewerber müssen in Bremerhaven wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, unbescholten und mindestens 25 Jahre alt sein. Sie dürfen allerdings nicht dem öffentlichen Dienst angehören. Eine juristische Vorbildung wird nicht vorausgesetzt.

Weitere Informationen
Die gewählten ehrenamtlichen Richter wirken 5 Jahre lang an der Rechtsprechung des Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgerichts mit. Die Zahl der ehrenamtlichen Richter ist so festgelegt, dass jeder von ihnen höchstens an zwölf Sitzungstagen im Jahr an der Reihe ist. 

Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Übernahme des ehrenamtlichen Richteramtes sind in den §§ 19-37 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt. 

Links
http://schoeffen.de/

Ansprechpartnerin
Rechts- und Versicherungsamt
Stadthaus 1, Zimmer 600
Hinrich-Schmalfeldt-Straße
27576 Bremerhaven
 0471 590-2305
 Rechtsamt@magistrat.bremerhaven.de

Veröffentlichungen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz

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