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Rechnungsprüfungsamt (Aufgaben)

Allgemeine Informationen:


Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes ergeben sich aus § 118 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (LHO), Abschnitt 5 der Verfassung für die Stadt Bremerhaven (VerfBrhv) und den ergänzenden Regelungen des Ortsgesetzes über die Rechnungsprüfung (RPO). Im Wesentlichen hat das Rechnungsprüfungsamt als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle die Aufgabe, das Verwaltungshandeln zu prüfen, über das Ergebnis zu berichten und aufgrund seiner Prüfungserfahrungen zu beraten. Die rechtliche Prüfungszuständigkeit bezieht sich auf die Gebietskörperschaft Stadt Bremerhaven (§ 1 VerfBrhv).

Im einzelnen gehören
  • die Prüfung der Haushalts- und Vermögensrechnung (§ 58 VerfBrhv) mit der Erstellung eines Schlussberichts,

  • die Prüfung der Rechnung, des Vermögens, der Schulden, der Verwahrungen, der Vorschüsse,

  • die Wirtschaftsführung der wirtschaftlichen Unternehmen sowie

  • die Betätigung der Stadt als Gesellschafter bzw. Aktionär

zu den Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes. Ziel der Prüfung ist die Wahrung der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter Beachtung der allgemeinen Haushaltsgrundsätze.

Die Sicherung der Ordnungsmäßigkeit des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens sowie die Feststellung von Fehlern und Unregelmäßigkeiten sind ebenso Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes. Diese Prüfung ist nicht nur vergangenheitsbezogen, sondern wirkt in die Zukunft.

Die wesentlichen Ziele der Aufgabenerfüllung des Rechnungsprüfungsamtes bestehen darin, durch möglichst zeitnahe Prüfungen (ebenso wie darauf fußende Beratungen) finanzielle Schäden zu vermeiden oder zu verringern, sowie nicht gerechtfertigten Vorteilen entgegenzuwirken. Die Prüfungen sollen sich nicht in bloßer Feststellung fehlerhaften Verwaltungshandelns erschöpfen, sondern zugleich die Ursachen etwaiger Mängel ergründen und Vorschläge zur Verbesserung beinhalten. So können sie der Verwaltung auch Anlass zu generellen Schlussfolgerungen geben und damit über den konkreten Prüfungsgegenstand hinausstrahlen. Sie eröffnen der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat Möglichkeiten der Einwirkung auf das Verwaltungshandeln und vermitteln zugleich ein zutreffendes Bild dieses Verwaltungshandelns.

Zuständige Stelle / Abteilung:


Rechnungsprüfungsamt

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/rechnungspruefungsamt/rechnungspruefungsamt.14031.html
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