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Vergabe von Zuschüssen für Kulturveranstaltungen oder -projekte aus dem Bremerhavener Kulturtopf
Allgemeine Informationen:
Der Bremerhavener Kulturtopf ist ein aus städtischen Mitteln gespeister Fördertopf. Es gibt zwei Vergaberunden im ersten Halbjahr eines jeden Jahres. Vereine, Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen haben die Möglichkeit, einen Zuschuss für die Durchführung kultureller Projekte/kultureller Veranstaltungen im Rahmen der geltenden Richtlinien zu beantragen. Zuständige Stelle / Abteilung:
Kulturamt
Zugehörige Formulare:
Zuwendung aus Mitteln des Bremerhavener Kulturtopfes, Antrag (36.0 KB)
Voraussetzungen:
Die Kulturveranstaltung/das Kulturprojekt muss das kulturelle Angebot in der Stadt beleben, für alle Bevölkerungsgruppen offen sein und die Finanzierung und Umsetzung muss gesichert sein.
Verfahrensablauf:
Vereine, Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen.
Erforderliche Unterlagen:
Antrag auf Zuwendung mit ausführlicher Projektbeschreibung und einem Finanzierungsplan, der sämtliche mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben und Einnahmen enthält.
Fristen / Verfahrensdauer:
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme einzureichen. Mit der Maßnahme kann erst nach Bewilligung des Antrages begonnen werden. Die Dauer des Verfahrens ist abhängig von den Sitzungsterminen der Delegiertenversammlung des Bremerhavener Kulturtopfes und der politischen Gremien.
Kosten / Gebühren:
Die Bewilligung einer Zuwendung ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen:
Richtlinien des Bremerhavener Kulturtopfes und
Bremische Landeshaushaltsordnung (LHO), §§ 23 und 44 und der Verwaltungsvorschriften