Der Verlauf kann akut sein mit Übelkeit, Erbrechen, Schüttelfrost, hohem Fieber und Halsschmerzen. Die Rachenmandeln sind in der Regel gerötet und angeschwollen, meist mit gelben Stippchen belegt. Der Gaumen kann fleckig gerötet sein, die Zunge ist anfänglich dick weißlich belegt. Der Zungenbelag stößt sich innerhalb von 3 Tagen ab und hinterlässt eine himbeerartig aussehende Zunge. Das Gesicht ist meist gerötet. Die Haut um den Mund herum bleibt blass (blasses Munddreieck).
Am Hals beginnend entwickelt sich häufig ein feinfleckiger Ausschlag, der sich über den Stamm auf Arme und Beine ausbreitet. Nach Abklingen des Ausschlags schält sich meist nach 6 bis 9 Tagen die Haut an Händen und Füßen. Neben diesem typischen Scharlachverlauf kann es auch zu sehr symptomarmen Verläufen kommen.
Die Komplikationen, die der Scharlach verursachen kann, sind unabhängig von der Schwere seines Verlaufes. Sie können ausgelöst werden durch das Bakterium selbst, durch vom Bakterium gebildete Toxine (Giftstoffe, die als Stoffwechselprodukte der Bakterien Krankheiten verursachen) und durch allergische Reaktionen.
Die Übertragung des Scharlachs erfolgt in aller Regel durch Tröpfcheninfektion.
Der Zeitraum zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung beträgt ca. 2-4 Tage.
Unbehandelt ist der Scharlach ca. 3 Wochen ansteckend.
Die Behandlung erfolgt in aller Regel durch Antibiotikagabe über 10 Tage. Nach Beginn einer antibiotischen Behandlung besteht nach 24 Stunden keine Ansteckungsgefahr mehr.
Rachenabstriche und eine vorbeugende antibiotische Behandlung bei gesunden Kontaktpersonen sind nicht
sinnvoll, da zu jeder Zeit 15 – 20 von 100 gesunden Kindern Träger des Scharlach verursachenden Bakteriums sind (sie
beherbergen das Bakterium ohne selber krank zu sein).
Es gibt keine Hinweise auf eine mögliche Gefährdung des ungeborenen Kindes, wenn es während einer
Schwangerschaft zu einer Scharlachinfektion kommt.
Empfehlungen für die Gemeinschafteinrichtung:
Ein Kind mit einem ansteckenden Scharlach darf eine Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen.Bei bestehender antibiotischer Behandlung kann das Kind nach Abklingen der Krankheits-
zeichen (frühestens 2 Tage nach Beginn der Behandlung mit Antibiotika) die Einrichtung wieder besuchen. Ein Ausschluss von Kontaktpersonen aus der Einrichtung ist nicht erforderlich.
Desinfektionsmaßnahmen von Oberflächen und Gegenständen sind nicht nötig. Es reicht die Reinigung mit handelsüblichen umweltverträglichen Putzmitteln.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung, Tel.: 590 – 2131
Mit freundlichem Gruß
Ihr Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Stand der Information April 2010
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Steckbrief: Scharlach (16.8 KB)Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/gesundheitsamt/info-ueber-scharlach.28457.html
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