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Abwasserüberwachung

Allgemeine Informationen:

Zum Schutz der Gewässer, der Kläranlagen und der öffentlichen Kanalisation werden gewerbliche und industrielle Abwassereinleitungen in den öffentlichen Kanal überwacht. Grundlage dieser Handlung ist die Vermeidung bzw. Verringerung des Eintrags von gefährlichen Stoffen in das Abwasser nach dem sog. „Stand der Technik“ bzw. den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Dieses ist in dem Entwässerungsortsgesetz (EWOG) auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bremischen Wassergesetzes festgeschrieben. Die dort festgelegten Bestimmungen und Grenzwerte müssen eingehalten werden.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wird eine kompetente Beratung durch unsere Mitarbeiter den Gewerbe- und Industriebetrieben angeboten.

In der Stadt Bremerhaven sind ca. 350 Indirekteinleiter erfasst und überwachungsbedürftig.

Auf der Grundlage der sog. Einleitungsgenehmigungen werden in regelmäßigen Abständen Abwasserproben im Ablauf der Abwasserbehandlungsanlagen entnommen, analysiert und bewertet.



Zuständige Stelle / Abteilung:

Entsorgungs Betriebe Bremerhaven (EBB)

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/entsorgungs-betriebe-bremerhaven/abwasserueberwachung.14002.html
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