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Führungszeugnisse/Auskunft Gewerbezentralregister

Allgemeine Informationen:

Das Privatführungszeugnis wird im Allgemeinen benötigt, wenn man dem künftigen Arbeitgeber auf sein Verlangen hin nachweisen muss, dass man nicht vorbestraft ist. Ein Behördenführungszeugnis wird dagegen benötigt, wenn man bei einer Behörde arbeiten will oder eine amtliche Erlaubnis, zum Beispiel eine Gaststättenerlaubnis, beantragt hat.

Auf Antrag erhält jede natürliche Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerbliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.

Beide Auskünfte werden vom externer Link:  Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn, erteilt, und zwar in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

Zuständige Stelle / Abteilung:

Bürgerbüro Mitte
Bürgerbüro Nord

Zugehörige Formulare:

externer Link:  Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses/Auszug aus dem Gewerbezentralregister


Voraussetzungen:

Der Antrag kann 
 

  • Persönlich erfolgen.
  • Durch einen Vertreter ist dies nur möglich, bei Vorlage eines schriftlichen Antrages des Antragstellers und beider Personalausweise


  • Erforderliche Unterlagen:

    • Pass oder Personalausweis des Antragstellers.
    • Angabe des Geburtsnamens der Mutter.
      Ist das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt (Belegart O oder OG), so wird zusätzlich folgendes benötigt:
      Name und Anschrift der Behörde.


    Kosten / Gebühren:

    Die Gebühr für ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,-- €

    Sonstiges:

    Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Abteilung für Ordnungsangelegenheiten (Gewerbe) des Bürger- und Ordnungsamtes können auch direkt dort beantragt werden.

    Originaladresse des Artikels:
    © bremerhaven.de 2009