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Vorläufige Personalausweise und Reisepässe
Allgemeine Informationen:
Wenn ein Ausweis oder Reisepass benötigt wird, bevor der neu beantragte Ausweis oder Reisepass aus der Bundesdruckerei uns erreicht, kann in dringenden Fällen nach Prüfung der Eilbedürftigkeit (beim Reisepass ist erst die Möglichkeit eines Expressverfahrens (ca.5 Tage) zu prüfen) ein vorläufiger Personalausweis oder Reisepass beantragt werden, der dann sofort ausgehändigt wird. Zuständige Stelle / Abteilung:
Bürger- und Ordnungsamt
Bürgerbüro Mitte
Bürgerbüro Nord
Verfahrensablauf:
Der Antrag auf einen vorläufigen Personalausweis oder Reisepass muss persönlich gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen:
Bei der Antragstellung sind vorzulegen
1 Lichtbild (nicht älter als 3 Monate) lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei
www.bundesdruckerei.de
Geburts- (bei Ledigen) /Heiratsurkunde bzw. Familien-/Stammbuch
Bisheriger Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass
Unterschriftspflicht ab Vollendung des 10. Lebensjahres
Bei vorläufigen Reisepässen ist bei Jugendlichen unter 18 Jahren die schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten und deren Ausweise erforderlich.
Bei vorläufigen Personalausweisen ist bei Jugendlichen unter 16 Jahren die schriftliche Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten und deren Ausweise erforderlich.
Fristen / Verfahrensdauer:
Bearbeitungsdauer
Die vorläufigen Ausweis werden sofort ausgestellt.
Vermeiden Sie eine lange Wartezeit und vereinbaren Sie einen Termin in den Bürgerbüros Nord und Mitte.
Kosten / Gebühren:
Verwaltungsgebühr
Vorläufiger Personalausweis € 8,00
Vorläufiger Reisepass € 26,00 Sonstiges:
Gültigkeitsdauer
Der vorläufige Personalausweis gilt i.d.R. für 3 Monate.
Der vorläufige Reisepass gilt i.d.R. für 1 Jahr.
Hinweise
Kinder können nicht mehr im vorläufigen Reisepass der Eltern eingetragen werden.