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Verlust oder Diebstahl

Allgemeine Informationen:

Sie haben Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)/Fahrzeugschein verloren (auch Diebstahl)

Zur Ausstellung einer neuen ZB I/ Fahrzeugschein sind vorzulegen:
  • Verlusterklärung.
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • letzter Bericht der Hauptuntersuchung
  • Falls Sie noch im Besitz eines alten Fahrzeugscheines sind (ausgestellt vor dem 01.10.2005) ist auch der bisherige Fahrzeugbrief vorzulegen.
Sie haben Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)/Fahrzeugbrief verloren (auch Diebstahl)

Zur Ausstellung eines Ersatzbriefes sind vorzulegen:
  • Verlusterklärung.
  • Fahrzeugschein/ZB I.
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Bescheinigung des letzten Briefempfängers über die Weitergabe des Fahrzeugbriefes.
Der Fahrzeugbrief wird beim Kraftfahrt-Bundesamt aufgeboten und der Verlust im Verkehrsblatt veröffentlicht.
Wichtig:

Erst nach der Freigabe (ca. 6 Wochen) kann die neue Zulassungsbescheinigung Teil II nach Vorlage der bisherigen ZB I / Fahrzeugschein und Zahlung der Gebühren ausgestellt und dem Verfügungsberechtigtem übergeben werden. Eine etwaige erneute Zulassung/Umschreibung kann erst im Anschluss daran erfolgen.

WICHTIG: Diese Dienstleistung wird nur im Bürgerbüro Nord angeboten!


Zuständige Stelle / Abteilung:

Bürgerbüro Mitte
Bürgerbüro Nord

Kosten / Gebühren:

Die Gebühr für die Aufbietung (Fahrzeugbrief) beim Kraftfahrt-Bundesamt beträgt 13,80 €.

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/buerger-und-ordnungsamt/verlust-oder-diebstahl.15457.html
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