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Verlust oder Diebstahl
Allgemeine Informationen:
Sie haben Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)/Fahrzeugschein verloren (auch Diebstahl)
Zur Ausstellung einer neuen ZB I/ Fahrzeugschein sind vorzulegen:
- Verlusterklärung.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- letzter Bericht der Hauptuntersuchung
- Falls Sie noch im Besitz eines alten Fahrzeugscheines sind (ausgestellt vor dem 01.10.2005) ist auch der bisherige Fahrzeugbrief vorzulegen.
Sie haben Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)/Fahrzeugbrief verloren (auch Diebstahl)Zur Ausstellung eines Ersatzbriefes sind vorzulegen:
- Verlusterklärung.
- Fahrzeugschein/ZB I.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Bescheinigung des letzten Briefempfängers über die Weitergabe des Fahrzeugbriefes.
Der Fahrzeugbrief wird beim Kraftfahrt-Bundesamt aufgeboten und der Verlust im Verkehrsblatt veröffentlicht.
Wichtig:Erst nach der Freigabe (ca. 6 Wochen) kann die neue Zulassungsbescheinigung Teil II nach Vorlage der bisherigen ZB I / Fahrzeugschein und Zahlung der Gebühren ausgestellt und dem Verfügungsberechtigtem übergeben werden.
Eine etwaige erneute Zulassung/Umschreibung kann erst im Anschluss daran erfolgen.
WICHTIG: Diese Dienstleistung wird nur im Bürgerbüro Nord angeboten! Zuständige Stelle / Abteilung:
Bürgerbüro Mitte
Bürgerbüro Nord
Kosten / Gebühren:
Die Gebühr für die Aufbietung (Fahrzeugbrief) beim Kraftfahrt-Bundesamt beträgt 13,80 €.