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Überwachung gefährlicher Hunde
Allgemeine Informationen:
Die Bremische Bürgerschaft hat für das Land Bremen das
Gesetz über das Halten von Hunden erlassen. Es löst die bisher in Bremen und Bremerhaven geltenden Polizeiverordnungen über das Halten von Hunden ab.
Die wesentlichsten Neuerungen / Änderungen sind u. a.:
Einschränkung der Zahl der betroffenen Hunderassen (nur noch Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier)
Markierung der Hunde durch Microchip,
Haftpflichtversicherungspflicht,
ein Wesenstest oder eine Begleithundeprüfung als Voraussetzung für einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Maulkorbzwang wurden eingeführt,
die Anforderungen an das Halten von gefährlichen Hunden wurden neu gefasst.
Als Ergänzung dazu hat der Senator für Inneres, Kultur und Sport eine
Verwaltungsvorschrift über die Abnahme der Begleithundeprüfung nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Halten von Hunden (2.5 MB) erlassen. Ein Wesenstest oder eine Begleithundeprüfung sind Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Maulkorbzwang.Zuständige Stelle / Abteilung:
Ordnungsangelegenheiten
Ansprechpartner:
Herr Jürgen Wilke
Sachgebietsleiter/Zimmer 211
Tel.: 0471 590-3751
E-Mail:
Juergen.Wilke at magistrat.bremerhaven.de