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Überwachung gefährlicher Hunde

Allgemeine Informationen:


Die Bremische Bürgerschaft hat für das Land Bremen das externer Link:  Gesetz über das Halten von Hunden erlassen. Es löst die bisher in Bremen und Bremerhaven geltenden Polizeiverordnungen über das Halten von Hunden ab.

Die wesentlichsten Neuerungen / Änderungen sind u. a.:
  • Einschränkung der Zahl der betroffenen Hunderassen (nur noch Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier)
  • Markierung der Hunde durch Microchip,
  • Haftpflichtversicherungspflicht,
  • ein Wesenstest oder eine Begleithundeprüfung als Voraussetzung für einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Maulkorbzwang wurden eingeführt,
  • die Anforderungen an das Halten von gefährlichen Hunden wurden neu gefasst.

    Als Ergänzung dazu hat der Senator für Inneres, Kultur und Sport eine PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Verwaltungsvorschrift über die Abnahme der Begleithundeprüfung nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Halten von Hunden (2.5 MB) erlassen. Ein Wesenstest oder eine Begleithundeprüfung sind Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Maulkorbzwang.


  • Zuständige Stelle / Abteilung:


    Ordnungsangelegenheiten

    Ansprechpartner:


    Herr Jürgen Wilke
    Sachgebietsleiter/Zimmer 211
    Tel.: 0471 590-3751
    E-Mail: Juergen.Wilke at magistrat.bremerhaven.de

    Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/buerger-und-ordnungsamt/ueberwachung-gefaehrlicher-hunde.12823.html
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