Die Regelung des Verkehrs mit Verkehrsschildern, Markierungen und Leiteinrichtungen wird von der Straßenverkehrsbehörde durchgeführt. Grundlage für diese Regelung ist die Straßenverkehrsordnung (StVO), in der beschrieben wird, wann z. B. welches Verkehrszeichen wo aufgestellt werden darf. Hier erfolgt u. a. auch die Beschilderung der Tempo-30-Zonen oder der verkehrsberuhigten Bereiche in Bremerhaven.
Die Straßenverkehrsbehörde ist weiterhin zuständig für die Veranstaltungen auf den Straßen unserer Stadt z. B. City-Marathon und für die Beschilderung der Baustellen in Zusammenarbeit mit den ausführenden Baufirmen. Hier erhalten Sie auch nahezu die Mehrzahl der Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse, wie z. B. die Anwohnerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen für das Befahren von gewichtsbeschränkten Straßen. Für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten und für die Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot sind wir außerdem zuständig.
Weitere Informationen (Beispiele für Ausnahmegenehmigungen)Im Bereich der Innenstadt besteht für Anwohner und deren Besucher die Möglichkeit gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen (Anwohnerparkausweise) zum Parken ohne Benutzung der Parkscheinautomaten zu beantragen.
Für das Gebiet zwischen Lloydstraße/Deichstraße/Columbusstraße kann dieser Anwohnerparkausweis auch im Bürgerbüro Mitte beantragt werden.
Für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde besteht gem. § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) die Möglichkeit einer gebührenfreien Parkberechtigung für Behinderte für das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen zu beantragen (blaue Karte).
Wenn aus ärztlicher Sicht eine Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes/zum Tragen des Schutzhelmes nötig ist, so kann auch hier unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung eine Ausnahmegenehmigung gem. § 21a Straßenverkehrsordnung (StVO) beantragt werden.
Ebenso besteht die Möglichkeit im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen für ansonsten durch Verkehrszeichen gesperrten Bereiche, z. B. Haltverbote, Gewichtsbeschränkungen oder Absperrmaterial und Verkehrszeichen zur Durchführung von Veranstaltungen, Umzüge etc. zu beantragen.