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Straßenverkehrsangelegenheiten/Straßenverkehrsbehörde

Allgemeine Informationen:


Die Regelung des Verkehrs mit Verkehrsschildern, Markierungen und Leiteinrichtungen wird von der Straßenverkehrsbehörde durchgeführt. Grundlage für diese Regelung ist die Straßenverkehrsordnung (StVO), in der beschrieben wird, wann z. B. welches Verkehrszeichen wo aufgestellt werden darf. Hier erfolgt u. a. auch die Beschilderung der Tempo-30-Zonen oder der verkehrsberuhigten Bereiche in Bremerhaven.

Die Straßenverkehrsbehörde ist weiterhin zuständig für die Veranstaltungen auf den Straßen unserer Stadt z. B. City-Marathon und für die Beschilderung der Baustellen in Zusammenarbeit mit den ausführenden Baufirmen. Hier erhalten Sie auch nahezu die Mehrzahl der Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse, wie z. B. die Anwohnerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen für das Befahren von gewichtsbeschränkten Straßen. Für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten und für die Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot sind wir außerdem zuständig.

Weitere Informationen (Beispiele für Ausnahmegenehmigungen)

  • Im Bereich der Innenstadt besteht für Anwohner und deren Besucher die Möglichkeit gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen (Anwohnerparkausweise) zum Parken ohne Benutzung der Parkscheinautomaten zu beantragen.
    Für das Gebiet zwischen Lloydstraße/Deichstraße/Columbusstraße kann dieser Anwohnerparkausweis auch im Bürgerbüro Mitte beantragt werden.
  • Für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde besteht gem. § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) die Möglichkeit einer gebührenfreien Parkberechtigung für Behinderte für das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen zu beantragen (blaue Karte).
  • Wenn aus ärztlicher Sicht eine Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes/zum Tragen des Schutzhelmes nötig ist, so kann auch hier unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung eine Ausnahmegenehmigung gem. § 21a Straßenverkehrsordnung (StVO) beantragt werden.
  • Ebenso besteht die Möglichkeit im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen für ansonsten durch Verkehrszeichen gesperrten Bereiche, z. B. Haltverbote, Gewichtsbeschränkungen oder Absperrmaterial und Verkehrszeichen zur Durchführung von Veranstaltungen, Umzüge etc. zu beantragen.


  • Zuständige Stelle / Abteilung:


    Bürger- und Ordnungsamt
    Straßenverkehrsabteilung

    Ansprechpartner:


    Herr Horst Keipke
    Zimmer 224 (Amtsleiter)
    Tel.: 0471 590-3700
    Fax: 0471 590-3709
    E-Mail: Horst.Keipke at magistrat.bremerhaven.de

    Frau Angelika Follstich
    Sachgebietsleiterin/Zimmer 223
    Tel.: 0471 590-3735
    Fax: 0471 590-3739
    E-Mail: angelika.follstich at magistrat.bremerhaven.de

    Herr Frank Bohne
    Zimmer 219
    Tel.: 0471 590-3738
    Fax: 0471 590-3739
    E-Mail: Frank.Bohne at magistrat.bremerhaven.de

    Herr Michael Halbeck
    Zimmer 219
    Tel.: 0471 590-3736
    Fax: 0471 590-3739
    E-Mail: Michael.Halbeck@magistrat.bremerhaven.de

    Frau Tanja Künning
    Zimmer 225
    Tel.: 0471 590-3701
    Fax: 0471 590-3709
    E-Mail: Tanja.Kuenning at magistrat.bremerhaven.de

    Frau Heike Rensch
    Zimmer 219
    Tel.: 0471 590-3702
    Fax: 0471 590-3709
    E-Mail: Heike.Rensch at magistrat.bremerhaven.de

    Zugehörige Dienstleistungen:

    Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/buerger-und-ordnungsamt/strassenverkehrsangelegenheiten-strassenverkehrsbehoerde.11603.html
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