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Sonntagsfahrgenehmigungen
Allgemeine Informationen:
Sonntagsfahrgenehmigungen für LKW über 7,5 Tonnen oder LKW mit Anhängern werden für die gewerbliche Wirtschaft zur Güterbeförderung erteilt. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verbietet das Fahren mit Lkw über 7,5 Tonnen oder mit Anhängern hinter Lkw an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Besteht die Fracht allerdings z. B. aus Frischwaren, Milch oder verderblicher Ware so ist es unerlässlich, sonntags zu fahren.
Was genau an Sonn- und Feiertagen transportiert werden darf und unter welchen Vorraussetzungen, erläutern Ihnen
Herr Bohne oder
Herr Halbeck gerne telefonisch unter den dort angegebenen Telefonnummern.
Zuständige Stelle / Abteilung:
Bürger- und Ordnungsamt
Straßenverkehrsabteilung