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Sie möchten Ihr Fahrzeug verkaufen
Allgemeine Informationen:
Fertigen Sie über den Verkauf eines Kraftfahrzeuges stets einen
Kaufvertrag an. Es ist wichtig, dass Ihnen der Käufer den
Erhalt der Fahrzeugpapiere (ZB II /Fahrzeugbrief und ZB I /Fahrzeugschein, ggf. Abmeldebescheinigung) sowie die
Übernahme des Fahrzeuges mit amtlichen Kennzeichen schriftlich bestätigt. Eine
Durchschrift des Kaufvertrages oder eine
Fahrzeug-Verkaufsmeldung (Vordruck siehe unten) senden Sie bitte unverzüglich an die für Ihr Fahrzeug zuständige Zulassungsstelle. Besonders wichtig ist es, dass Sie sich bei der Veräußerung eines Kraftfahrzeuges den Personalausweis des Käufers zeigen lassen.
Vergleichen Sie die Anschrift im Ausweis mit der im Kaufvertrag. Überzeugen Sie sich von der Gültigkeit des Ausweises.
Zuständige Stelle / Abteilung:
Bürgerbüro Mitte
Bürgerbüro Nord
Zugehörige Formulare:
Fahrzeug-Verkaufsmeldung (98.4 KB)