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Reisegewerbekarten

Allgemeine Informationen:

Für einen Handel und das Anbieten von Leistungen ohne feste Betriebsstätte braucht man eine Reisegewerbekarte. Diese muss schriftlich beantragt werden.

Zuständige Stelle / Abteilung:

Bürger- und Ordnungsamt
Ordnungsangelegenheiten

Zugehörige Formulare:

PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Reisegewerbeantrag (285.9 KB)


Erforderliche Unterlagen:

Zum Antrag benötigen wir:

  • Führungszeugnis mit der Belegart 0 (zu beantragen beim Bürgerbüro Mitte, beim Bürgerbüro Nord oder bei uns; Kosten 13,-- €).
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) mit der Belegart GZR 9 (zu beantragen s. o.); Kosten ebenfalls 13,-- €).


  • Kosten / Gebühren:

    Eine Verwaltungsgebühr von 110,-- € ist bei Abgabe des Antrags zu zahlen. (Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der beabsichtigten Tätigkeit und der beantragten Geltungsdauer).

    Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/buerger-und-ordnungsamt/reisegewerbekarten.13591.html
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