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Reisegewerbekarten
Allgemeine Informationen:
Für einen Handel und das Anbieten von Leistungen ohne feste Betriebsstätte braucht man eine Reisegewerbekarte. Diese muss schriftlich beantragt werden.
Zuständige Stelle / Abteilung:
Bürger- und Ordnungsamt
Ordnungsangelegenheiten
Zugehörige Formulare:
Reisegewerbeantrag (285.9 KB)
Erforderliche Unterlagen:
Zum Antrag benötigen wir:
Führungszeugnis mit der Belegart 0 (zu beantragen beim Bürgerbüro Mitte, beim Bürgerbüro Nord oder bei uns; Kosten 13,-- €).
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) mit der Belegart GZR 9 (zu beantragen s. o.); Kosten ebenfalls 13,-- €). Kosten / Gebühren:
Eine Verwaltungsgebühr von 110,-- € ist bei Abgabe des Antrags zu zahlen. (Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der beabsichtigten Tätigkeit und der beantragten Geltungsdauer).