Bürger- und Ordnungsamt

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Hinrich-Schmalfeldt-Straße 30

27576 Bremerhaven

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Fahrplanauskunft VBN

Herr Herbrig

Amtsleitung
 0471 590-3701
 buergerundordnungsamt@magistrat.bremerhaven.de

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der einzelnen Abteilungen!

Hinweis zur Barrierefreiheit

Zugang: über den Eingang in Richtung Parkplatz Stadthaus 5
Parken: 2 Behindertenparkplätze zwischen Stadthaus 5 und Werkstattschule
WC: 1. OG: Raum 102 (Herren), Raum 103 (Damen)

Bezahlmöglichkeiten

bar, EC-Karte

Die nächste Fahrradversteigerung findet am Dienstag, 9. April 2024, um 10.00 Uhr in der Ausstellungshalle der Kleintierzüchter, Parkplatz Stadthaus 5, statt. Weitere Einzelheiten folgen in Kürze. 
Die "Bremerhaven-Karte" kann aus technischen Gründen zur Zeit leider nicht neu ausgestellt sondern lediglich verlängert werden.
Die Führerscheinstelle ist bis auf Weiteres mittwochs geschlossen.
Für Ihre Anliegen zu Taxen- und Mietwagenkonzessionen benötigen Sie einen Termin. Für eine Terminvergabe wenden Sie sich bitte an:  buergerundordnungsamt@magistrat.bremerhaven.de.
WICHTIG: Die Dienstleistungsangebote der Bürgerbüros Nord und Mitte sowie der Abteilung Migration und Einbürgerung können Sie im Rahmen des Dienstbetriebes der Stadtverwaltung eingeschränkt persönlich nutzen. Bitte beachten Sie, dass ein Aufsuchen der Abteilungen grundsätzlich nur mit Terminvereinbarung möglich ist.   
Für die direkte Terminvergabe im Bürgerbüro Mitte beachten Sie bitte die Hinweise unter der Rubrik "Abteilungen/zugeordnete Einrichtungen".

Telefon: 115 (zentrale Behördennummer);  buergerbuero@magistrat.bremerhaven.de

Für die direkte Terminvergabe stehen im Bürgerbüro Nord, Stadthaus 5, die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

Telefon: 115 (zentrale Behördennummer);  buergerbuero-nord@magistrat.bremerhaven.de

Für die direkte Terminvergabe stehen in der Abteilung Migration und Einbürgerung die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

Die jeweilige bekannte Telefonnummer der Sachbearbeitung oder
 Auslaenderbehoerde@magistrat.bremerhaven.de

 

The Bürgerbüro Nord and Mitte as well as Immigration Office inform :

The services offered by the Bürgerbüro Nord and Mitte as well as the Migration and Naturalization Department can be used in person to a limited extent within the framework of the limited service operations of the city administration. Please note that visiting the departments in person is generally only possible by appointment.

For direct appointments, the following contact options are available at the Bürgerbüro Mitte:

Phone: 115 (info-number); :  buergerbuero@magistrat.bremerhaven.de

For direct appointments, the following contact options are available at the Bürgerbüro Nord, Stadthaus 5:

Phone: 115 (info-number);

:  buergerbuero-nord@magistrat.bremerhaven.de

For direct appointments, the following contact options are available at the Immigration Office:
:  Auslaenderbehoerde@magistrat.bremerhaven.de

 

 

Merkez,kuzey büroları ve Yabancılar dairesi için bilgiler:

ÖNEMLİ: Şehir idaresinin sınırlı hizmetleri kapsamında Kuzey ve Merkez büroları ile Göç ve Vatandaşlık dairesi tarafından sunulan hizmetlerden kısıtlı şekilde yararlanabilirsiniz.

Ziyaretlerin ancak randevu alarak mümkün olduğunu lütfen unutmayın.

Deki Merkez bürosundan doğrudan randevu almak için:

Telefon: 115 (bilgi telefonları);

 buergerbuero@magistrat.bremerhaven.de

Kuzey bürosu için (Stadthaus 5)

Telefon: 115 (bilgi telefonları);

 buergerbuero-nord@magistrat.bremerhaven.de

Yabancilar, Göç ve Vatandaşlık dairesi için bilinen telefon numaraları veya

 Auslaenderbehoerde@magistrat.bremerhaven.de

 

 

 

معلومات عن

Bürgerbüro Nord, Bürgerbüro Mitte, Ausländerbehörde

الانتباه رجاء

نظرا للاجراءات والقيود الاحترازية فان الدوائر التالية

Bürgerbüro Nord, Bürgerbüro Mitte, Ausländerbehörde

بما فيها دائرة الهجرة والتجنيس وكذلك ادارة المدينة ستقدم خدماتها بشكل محدود.

كما يرجى الانتباه الى ان مراجعة اي قسم من الاقسام المذكورة اعلاه يجب ان يكون باتفاق تلفوني مسبق.

وللحصول على موعد مباشر من

Bürgerbüro Mitte

يمكنكم الاتصال بارقام التلفونات التالية

(الاستعلامات)

115

 buergerbuero@magistrat.bremerhaven.de

وللحصول على موعد من

Bürgerbüro Nord, Stadthaus 5

فيمكنكم الاتصال بارقام تليفونات الاستعلامات التالية:

115

 Buergerbuero-nord@magistrat.bremerhaven.de

للحصول على موعد لمراجعة دائرتي الهجرة والتجنيس فيمكنكم الاتصال بالارقام الدائرة المعروفة لديكم او بالايميل التالي

 Auslaenderbehoerde@magistrat.bremerhaven.de

 

 

Info-Telefon der Bürgerbüros: zentrale Behördennummer 115
 gründung:digital                                                                                                                                                                                                             Wer sich selbstständig macht, muss einige behördliche Angelegenheiten erledigen. gründung:digital erspart Ihnen den Weg zu vielen Stellen. Auf diesem Portal können Sie Anträge für Ihre Gründung online ausfüllen und absenden. Weitere Informationen finden Sie bei der Abteilung "Ordnungsangelegenheiten" (siehe unten: Abteilungen/zugeordnete Einrichtungen).
Informationen und Anträge zu finanzieller Entschädigung während der Corona-Pandemie bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot, Schließung Schulen und Betreuungseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz finden Sie bei der Abteilung "Ordnungsangelegenheiten" (siehe unten: Abteilungen/zugeordnete Einrichtungen).

Herzlich willkommen!

Das Bürger- und Ordnungsamt ist für viele Bereiche des alltäglichen Lebens Ihr Ansprechpartner. Zurzeit sind hier über 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innen-, und Außendienst beschäftigt und für die Wahrnehmung einer Vielzahl von verschiedenen Aufgaben zuständig.  

Egal warum Sie unsere Seiten aufsuchen, wir möchten Ihnen mit diesen ersten Informationen helfen, Ihre Fragen zu beantworten. Neben Hinweisen zu den benötigten Unterlagen oder den Öffnungszeiten erfahren Sie unter den einzelnen Abteilungen die Namen, Rufnummern und E-Mail-Adressen unserer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, die Ihnen gerne Auskunft erteilen und im „Paragraphendschungel“ helfen.

Für die beiden Bürgerbüros steht Ihnen für telefonische Auskünfte die zentrale Behördennummer 115 zur Verfügung.

Vereinbaren Sie online einen Termin im Bürgerbüro Nord oder im Bürgerbüro Mitte. Überprüfen Sie schnell und einfach, ob Ihr Wunschtermin noch frei ist. Nach Abschluss Ihrer Buchung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit allen Angaben. Wir weisen darauf hin, dass in den Bürgerbüros nur eine eingeschränkte Anzahl von Tagesterminen für Spontankunden zur Verfügung steht und empfehlen daher die Vorab-Terminbuchung, da die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Bürgerbüros grundsätzlich planbar ist. Mit Termin entstehen Ihnen in der Regel kaum Wartezeiten.

Wenn Sie dennoch ohne Termin kommen möchten, müssen Sie damit rechnen, dass Sie Ihr Anliegen ggf. am selben Tag nicht erledigen können, da die Anzahl der Tagestermine ausgebucht ist.

Es würde uns freuen, wenn Sie durch diese Seiten einen besseren Überblick über das Bürger- und Ordnungsamt und dessen Aufgaben erhalten würden.

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Allgemeine Hinweise zu Ausweisen und Pässen

Der neue Personalausweis wird seit dem 01.11.2010 ausgegeben. Informationen hierzu finden Sie unter dem  Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern sowie im  Informationsblatt zum neuen Personalausweis(PDF 29,4 KB)Logo der Creative Commons Lizenz »Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0« (CC BY-NC-ND 3.0) .

Den Bearbeitungsstatus Ihres neuen Personalausweises können Sie hier ermitteln:
Bearbeitungsstatus Pass oder Personalausweis

ONLINE-AUSWEISDIENSTE

Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, brauchen Sie eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN.

Mehr zum Thema  Ausweise & Pässe stellt das Bundesministerium des Innern bereit.

Lohnsteuerkarten ab 01.01.2011:

Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte und einer einheitlichen Datenbank wird das Ziel verfolgt, die Kommunikation zwischen Bürger, Unternehmen und Finanzamt individuell, papierlos und sicher auf elektronischem Wege zu ermöglichen.

Die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte festgestellten Besteuerungsgrundlagen werden in Zukunft von der Finanzverwaltung elektronisch zentral verwaltet und heißen dann elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ("ELStAM"). Dazu wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) seit dem 1. November 2010 ein bundeseinheitlicher Datenpool (ELStAM-Datenbank) eingerichtet, in dem die für das Lohnsteuerabzugsverfahren benötigten Daten vorgehalten werden.

Wechsel in der Zuständigkeit
Im Zuge dessen wird die Zuständigkeit für die Änderung sämtlicher Lohnsteuerabzugsmerkmale, die ab 01.01.2011 gelten, auf die Finanzverwaltung übergehen. Zudem sind die Finanzämter zuständig für die Ausstellung von (Ersatz-)Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug 2011.

Die Papierlohnsteuerkarte wurde im September 2009 für das Jahr 2010 letztmalig ausgestellt und behält ihre Gültigkeit über das Jahr 2010 hinaus bis der
Lohnsteuerabzug endgültig durch das elektronische Verfahren, nach derzeitigen Planungen im Jahr 2012, abgelöst wird.

Die Finanzämter stellen bei Bedarf ab 01.01.2011 anstatt von Papierlohnsteuerkarten Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug (sog. Ersatzbescheinigungen) mit den steuerlichen Daten aus. Dies gilt insbesondere wenn 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte ausgestellt wird sowie für die Ausstellung bei Verlust der Papierlohnsteuerkarte.

Weitere Informationen erhalten Sie unter den Seiten des  Bundesministeriums für Finanzen und unter www.elster.de/

Auskünfte aus dem Gewerberegister können Sie schriftlich anfordern oder die elektronische Auskunft nutzen. Für die elektronische Auskunft finden Sie unter "Formulare" die Informationen zur Rechtsgrundlage, zum Umfang, zur Aktualität und Auskunftssperre. Informationen zur Registrierung inkl. Registrierungsantrag und Nutzungsbedingungen.

Formulare:

Erforderliche Unterlagen:

  • Es werden schriftliche Anfragen beantwortet.
  • Das berechtigte Interesse an der Datenübermittlung ist glaubhaft zu machen.

Kosten / Gebühren:

  • Die Gebühr für eine einfache Auskunft (Name, Tätigkeit, Betriebsstätte) beträgt 8 € und für eine erweiterte Auskunft 16 €.
  • Die Nutzung der eAuskunft für die einfache Gewerbeauskunft ist kostenlos, die erweiterte Auskunft kostet 13 €.

Von Februar bis April 2024 misst das Bürger- und Ordnungsamt unter anderem hier die Geschwindigkeit:

09. Kalenderwoche 2024

Carsten-Lücken-Straße

Rheinstraße

Vieländer Weg

Walter-Delius-Straße

10. Kalenderwoche 2024

Georg-Seebeck-Straße

Deichstraße

Lotjeweg

Bürgermeister-Smidt-Straße

11. Kalenderwoche 2024

Wurster Straße

Mecklenburger Weg

Weserstraße

Ringstraße

12. Kalenderwoche 2024

Tränkestraße

Cherbourger Straße

Langener Landstraße

Vieländer Weg

13. Kalenderwoche 2024

Stresemannstraße

Adolf-Kolping-Straße

Lindenallee

Friedrich-Ebert-Straße

14. Kalenderwoche 2024

Hafenstraße

Lange Straße

Grimsbystraße

Schiffdorfer Chaussee

15. Kalenderwoche 2024

Adolf-Kolping-Straße

Karlsweg

Fähstraße

Langener Landstraße

16. Kalenderwoche 2024

Lloydstraße

Rickmersstraße

Vorarlberger Straße

Wurster Straße

17. Kalenderwoche 2024

Braunstraße

Prager Straße

An der Mühle

Deichstraße

18. Kalenderwoche 2024

Braunstraße

Wurster Straße

Pestalozzistraße

Walter-Delius-Straße.

Fest installierte Anlagen stehen in der Cherbourger Straße, Columbusstraße, Elbestraße, Langener Landstraße, Schiffdorfer Chaussee, Stresemannstraße, Weserstraße sowie im Hafentunnel.

Inkrafttreten des Bundesmeldegesetz zum 01.11.2015(PDF 15,1 KB)

Zum 01.11.2015 wird bundesweit ein einheitliches Meldegesetz in Kraft treten, das Bundesmeldegesetz. Für Sie als Bürger ergeben sich damit einige Änderungen, hier die wichtigsten im Überblick:

Wohnungsgeberbestätigung

Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 wird die Mitwirkung des Vermieters bei einer An-, Ab- und Ummeldung wieder eingeführt. Das bedeutet, dass bei jeder Anmeldung (Zuzug von außerhalb Bremerhavens) und Ummeldung (Wohnungswechsel innerhalb Bremerhavens) eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorgelegt werden muss. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, eine solche Bestätigung innerhalb von 2 Wochen nach Einzug auszustellen, und ist berechtigt bei der Meldebehörde nachzufragen ob die Anmeldung ordnungsgemäß vorgenommen wurde.

Bei einer Abmeldung ist eine solche Bescheinigung ebenfalls vorzulegen, jedoch nur bei der ersatzlosen Aufgabe einer Wohnung, wie z.B. bei einem Wegzug ins Ausland oder der Aufgabe einer Zweitwohnung.

Ein Formular für die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie hier: 
Melderecht: Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes(PDF 40,6 KB)

Gestärkte Rechte bei Melderegisterauskünften

Jede Person kann von einer anderen Person, sofern er diese eindeutig benennen kann, Auskunft über Name, Vorname und derzeitige Anschrift erhalten (Melderegisterauskunft). Das war früher so und ändert sich mit dem Bundesmeldegesetz nicht. Die Daten dürfen jedoch grundsätzlich nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden, es sei denn Sie haben dem ausdrücklich gegenüber der Meldebehörde oder dem Anfragenden zugestimmt. Sofern eine solche Zustimmung bei einer Anfrage behauptet wird, erfolgt eine Überprüfung, ob dies auch stimmt. Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende zukünftig den Zweck ihrer Anfrage mitteilen und dürfen die Auskunft dann auch nur für diesen Zweck nutzen. Ihre Daten sind somit generell noch stärker geschützt als bisher.

Ein Formular zur Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft finden Sie hier: Melderegisterauskunft: Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft(PDF 15,1 KB)

Wegfall der Übermittlungssperre bei Internetauskünften

Die derzeit noch existente Übermittlungssperre bei Auskünften, die automatisiert über das Internet erteilt werden (z.B. Melderegisterauskunft online) entfällt ersatzlos. Diese Übermittlungssperre hat lediglich den technischen Weg der Auskunftserteilung gehindert, nicht aber die Auskunft selbst. Durch langjährige Praxis sowie der Pflicht zur Verschlüsselung der Auskunft ist jedoch der Datenschutz in ausreichendem Maße gewährleistet, so dass der Gesetzgeber zur Entlastung der anfragenden Stelle und der Behörde diese Sperre gestrichen hat.

So bleibt alles sauber!  

Für viele sind Herbst und Winter die schönsten Jahreszeiten. Für andere, gerade Grundstückseigentümer mit viel Gehweg am Grundstück, sind diese Jahreszeiten das Synonym für frühes Aufstehen und viel Laub oder Schnee fegen und die Gehwege eisfrei halten.Verantwortlich ist der Grundstückseigentümer oder wenn man die Reinigungspflicht, z. B. vom Vermieter, übernommen hat. Die Reinigungspflicht für das Land Bremen ist geregelt in den §§ 39 – 42 des  Landesstraßengesetzes. Danach muss jeder Reinigungspflichtige vor seinem Grundstück in einer Breite von 5 m reinigen, wenn es sich um Straßen mit abgegrenztem Gehweg handelt. Dazu gehören auch die in diesem Bereich liegenden Treppen.

Die Verpflichtung zum Schneeräumen und Streuen gegen Eis- und Schneeglätte ist auf eine Breite von jeweils 1,5 m vor dem angrenzenden Grundstück begrenzt. Bei Straßen ohne abgegrenzten Gehweg ist beiderseits der Straße ein Randstreifen von je 1,5 m Breite vor dem Grundstück zu reinigen. 

Doch wohin mit dem ganzen Laub, Dreck, Papier oder Schnee?   Der Schnee darf nicht auf einem Radweg, sondern muss am Rande des Gehwegs angehäuft werden. Ist aber der benutzbare Teil des Gehwegs schmaler als 1,5 m, ist der Schnee am Fahrbahnrand zu lagern. Alternativ kann man den Schnee auch auf einem evtl. vorhandenen Randstreifen ablagern.

Ganz wichtig ist aber:
An Haltestellen, Straßeneinmündungen und Fußgängerüberwegen müssen genügend breite Durchlässe geschaffen werden und ebenso müssen Schacht- und Hydrantendeckel, Überflurhydranten, Kanalrosten und Straßenbahnschienen freigehalten werden.

Papier gehört in die Altpapiertonne und Laub wird am besten entweder auf dem eigenen Komposthaufen oder bei den beiden Grünannahmestellen der Entsorgungsbetriebe (Deponie Grauer Wall oder  Fa. Bauer im Gewerbegebiet Weißenstein) entsorgt. Normaler Dreck kommt in die eigene Restmülltonne. Gehen Sie im Übrigen sparsam mit den Streumitteln um, insbesondere dann, wenn diese Salze enthalten. Salze und salzhaltige Streumittel dürfen überhaupt nur bei Glatteis und zum Auftauen eingesetzt werden und nur dann, wenn sie angrenzendes Grün nicht belasten können. Am Besten sind abstumpfende Mittel, die u. a. in jedem Baumarkt erhältlich sind.Grundstückseigentümer können ihre Reinigungspflicht im Übrigen auch auf eventuelle Mieter oder gewerbliche Reinigungsdienste übertragen. Die gesetzliche Reinigungspflicht wird aber nur dann wirksam übertragen, wenn sie vom Grundstückseigentümer dem Bürger- und Ordnungsamt (Abteilung Ordnungsangelegenheiten) schriftlich (formlos) angezeigt wird. Das ist u. a. wichtig für spätere Auseinandersetzungen bei evtl. Unfällen auf der zu reinigenden Fläche oder um sofort den richtigen Ansprechpartner zu haben, wenn die Reinigung z. B. unterbleibt. Die Reinigungspflicht beginnt ab 07.00 Uhr an Werktagen und 9.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen und endet an Werktagen um 20.30 Uhr. An Sonn- und Feiertagen muss nach 20.00 Uhr nicht mehr gereinigt werden.

Es ist wieder Gartensaison und alle Gartengeräte „knattern rings um einen herum“! Doch bei allem Verständnis für die nötige Gartenarbeit sollte man beachten, dass im Rahmen des Lärmschutzes die Einsatzzeiten dieser Geräte nur noch zu bestimmten Zeiten erlaubt sind und sonst ggf. Bußgelder drohen können, wenn die Nachbarschaft sich durch unzulässigen Lärm gestört fühlt.

Nach der Änderung des Ortsgesetzes über die Öffentliche Ordnung vom 05. Juli 2006 gilt in Bremerhaven das Bremische Immissionsschutzgesetz vom 26. Juni 2001 (Brem.GBl. S. 220). Außerdem sind die Vorschriften der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) vom 29. August 2002 (BGBI.I S. 347) zu beachten. Die hierin enthaltenen Regelungen über den Gebrauch von Rasenmähern und anderen motorgetriebenen Gartengeräten haben folgende Auswirkungen:

  • An Sonn- und Feiertagen generell und werktags zwischen 13:00 bis 15:00 Uhr und zwischen 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr dürfen folgende Geräte und Maschinen (mit Ausnahme in Gewerbe- und Industriegebieten) nicht mehr benutzt werden:
    • Rasenmäher (aber auch Handrasenmäher!),
    • Heckenscheren,
    • Rasentrimmer,
    • Rasenkantenschneider,
    • Vertikutierer,
    • Schredder,
    • Kompressoren und Hochdruckwasserstrahlmaschinen.

    Es spielt dabei keine Rolle, ob die Geräte mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben werden. Auch so genannte lärmarme Rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen dürfen in dieser Zeit nicht in Betrieb genommen werden.

    Die Beschränkung in der Zeit von 13:00 - 15:00 Uhr gilt nicht für gewerblich eingesetzte Geräte und Maschinen.

  • Das Gleiche gilt zusätzlich für motorbetriebene Freischneider (Motorsensen), tragbare Motorkettensägen, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler. Die Beschränkung in der Zeit von 13:00 - 15:00 Uhr gilt hier ebenfalls nicht für gewerblich eingesetzte Geräte und Maschinen, wenn diese als lärmarm nach der EU-Verordnung 1980/2000/EG gekennzeichnet sind!

Veröffentlichungen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz