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Namens- oder Anschriftenänderung
Allgemeine Informationen:
Falls Sie geheiratet haben oder innerhalb des Stadtgebietes umgezogen sind, müssen Sie den neuen Namen und/oder die neue Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I(ZB I)/ Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)/ Fahrzeugbrief eintragen lassen. Für die Änderung Ihrer Fahrzeugpapiere müssen Sie folgendes vorlegen:
- die ZB II/ Fahrzeugbrief (nur bei Änderung des Namens).
- die ZB I/ Fahrzeugschein.
- der geänderte Personalausweis.
HinweisDie Änderung der Anschrift im Fahrzeugschein nehmen die Bürgerbüros
Nord und
Mitte vor.
Zuständige Stelle / Abteilung:
Bürgerbüro Mitte
Bürgerbüro Nord