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Namens- oder Anschriftenänderung

Allgemeine Informationen:

Falls Sie geheiratet haben oder innerhalb des Stadtgebietes umgezogen sind, müssen Sie den neuen Namen und/oder die neue Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I(ZB I)/ Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)/ Fahrzeugbrief eintragen lassen. Für die Änderung Ihrer Fahrzeugpapiere müssen Sie folgendes vorlegen:
  • die ZB II/ Fahrzeugbrief (nur bei Änderung des Namens).
  • die ZB I/ Fahrzeugschein.
  • der geänderte Personalausweis.
Hinweis
Die Änderung der Anschrift im Fahrzeugschein nehmen die Bürgerbüros Nord und Mitte vor.

Zuständige Stelle / Abteilung:

Bürgerbüro Mitte
Bürgerbüro Nord

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/buerger-und-ordnungsamt/namens-oder-anschriftenaenderung.15456.html
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