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Melderegisterauskunft

Allgemeine Informationen:

In Deutschland umfasst die "einfache Melderegisterauskunft" Namen und Anschriften der gesuchten Person (§ 21 Abs. 1 Melderechtsrahmengesetz). Sie wird von der Meldebehörde auf Antrag erteilt, wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert ist und keine Auskunftssperre besteht.

Zuständige Stelle / Abteilung:

Bürger- und Ordnungsamt
Bürgerbüro Mitte
Bürgerbüro Nord

Voraussetzungen:

Die Anträge müssen persönlich gestellt werden oder durch einen Bevollmächtigten.



Erforderliche Unterlagen:

  • Pass oder Personalausweis des Antragstellers und evtl. des Bevollmächtigten.
  • Vollmacht des Vollmachtgebers, wenn der Betroffene sich vertreten lässt.
  • Schriftlicher Antrag mit folgenden Daten:
    • Daten über den Antragsteller:
      • Familienname
      • Vorname
      • Anschrift
      • Unterschrift
      • Einzugsermächtigung über € 6,00 (einfache Melderegisterauskunft)
    • Daten über die gesuchte Person:
      • Familienname
      • Vorname
      • letzte bekannte Anschrift
      • Geburtsdaten
      • Geschlecht


  • Kosten / Gebühren:

    Für private Auskünfte: € 6,00 (einfache Melderegisterauskunft)

    Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/buerger-und-ordnungsamt/melderegisterauskunft.11651.html
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