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Melderegisterauskunft
Allgemeine Informationen:
In Deutschland umfasst die "einfache Melderegisterauskunft" Namen und Anschriften der gesuchten Person (§ 21 Abs. 1 Melderechtsrahmengesetz). Sie wird von der Meldebehörde auf Antrag erteilt, wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert ist und keine Auskunftssperre besteht.
Zuständige Stelle / Abteilung:
Bürger- und Ordnungsamt
Bürgerbüro Mitte
Bürgerbüro Nord
Voraussetzungen:
Die Anträge müssen persönlich gestellt werden oder durch einen Bevollmächtigten.
Erforderliche Unterlagen:
Pass oder Personalausweis des Antragstellers und evtl. des Bevollmächtigten.
Vollmacht des Vollmachtgebers, wenn der Betroffene sich vertreten lässt.
Schriftlicher Antrag mit folgenden Daten:
- Daten über den Antragsteller:
- Familienname
- Vorname
- Anschrift
- Unterschrift
- Einzugsermächtigung über € 6,00 (einfache Melderegisterauskunft)
- Daten über die gesuchte Person:
- Familienname
- Vorname
- letzte bekannte Anschrift
- Geburtsdaten
- Geschlecht
Kosten / Gebühren:
Für private Auskünfte: € 6,00 (einfache Melderegisterauskunft)