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Kurzzeitkennzeichen
Allgemeine Informationen:
Kurzzeitkennzeichen werden für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug ausgegeben. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Vollständig ausgefüllte Versicherungsbestätigungskarte für Kurzzeitkennzeichen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters.
- Vollmacht, falls ein von Ihnen Beauftragter die Angelegenheit für Sie erledigt. Der (die) Beauftragte muss sich ausweisen können und auch den Ausweis des Vollmachtgebers vorlegen.
Zuständige Stelle / Abteilung:
Bürgerbüro Mitte
Bürgerbüro Nord