Direkt zum Seiteninhalt springen Direkt zum Hauptmenü springen Direkt zur Suche springen Direkt zur Hilfeseite springen
Startseite Stadtplan & Routen Gästebuch Webcams Bremen.de
Navigation überspringen
Inhaltsbereich überspringen

Kurzzeitkennzeichen

Allgemeine Informationen:

Kurzzeitkennzeichen werden für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug ausgegeben. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
  • Vollständig ausgefüllte Versicherungsbestätigungskarte für Kurzzeitkennzeichen.
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters.
  • Vollmacht, falls ein von Ihnen Beauftragter die Angelegenheit für Sie erledigt. Der (die) Beauftragte muss sich ausweisen können und auch den Ausweis des Vollmachtgebers vorlegen.


Zuständige Stelle / Abteilung:

Bürgerbüro Mitte
Bürgerbüro Nord

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/buerger-und-ordnungsamt/kurzzeitkennzeichen.15458.html
© bremerhaven.de 2009