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Kinderreisepässe
Allgemeine Informationen:
Zuständige Stelle / Abteilung:
Bürger- und Ordnungsamt
Bürgerbüro Mitte
Bürgerbüro Nord
Zugehörige Formulare:
Vollmacht für die Beantragung von Ausweisdokumenten bei Minderjährigen (403.0 KB)
Voraussetzungen:
Der Kinderreisepass wird durch die gesetzlichen Vertreter (Eltern, Sorgeberechtigte, Vormund) beantragt.
Wichtiger Hinweis:
Das Kind muss bei der Beantragung sowie einer Aktualisierung (z. B. Lichtbild, Größe oder Wohnort) anwesend sein, damit eine sichere Identifizierung vorgenommen werden kann.
Eine Unterschriftspflicht des Kindes besteht ab Vollendung des 10. Lebensjahres.
Erforderliche Unterlagen:
Bei der Antragstellung sind vorzulegen
1 aktuelles Lichtbild, unabhängig vom Alter des Kindes. Für die Lichtbilder in Kinderreisepässen gelten die neuen Foto-Richtlinien mit Ausnahme der Anforderungen zum Format und zum Gesichtsausdruck.
www.bundesdruckerei.de
Bisherigen Kinderausweis/-reisepass, sofern vorhanden
Geburtsurkunde des Kindes bzw. das Familienbuch der Eltern
Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter, sowie deren Personalausweise bzw. Reisepässe
In besonderen Fällen ist außerdem vorzulegen
Sorgerechtsbeschluss oder Original des Scheidungsurteils, wenn nur einem Elternteil das Sorgerecht zusteht
Beschluss des Familiengerichts, wenn ein Vertretungsberechtigter nicht erreichbar istFristen / Verfahrensdauer:
Bearbeitungdauer
Neuausstellung, Verlängerung und Wohnortänderungen werden sofort vorgenommen
Vermeiden Sie eine lange Wartezeit und vereinbaren Sie einen Termin in den Bürgerbüros Nord und Mitte.
Kosten / Gebühren:
Verwaltungsgebühr
Ausstellung € 13,00
Verlängerung und Änderung (ausgenommen Anschriftenänderung): € 6,00Sonstiges:
Gültigkeitsdauer
6 Jahre
Begrenzung des Höchstalters für die Ausstellung bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Änderungen
des Wohnorts ist möglich
Kinderreisepass mit einem Lichtbild versehen