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Hauptwohnsitzerklärung

Allgemeine Informationen:

Ziehen Sie um, so ist Ihr Wohnungswechsel im Melderegister der Stadt Bremerhaven einzutragen.

Zuständige Stelle / Abteilung:

Bürger- und Ordnungsamt
Bürgerbüro Mitte
Bürgerbüro Nord

Voraussetzungen:

Persönlich
  • bei Anmeldung einer Familie durch ein verantwortliches Mitglied
  • Bei Personen unter 16 Jahren obliegt die Meldepflicht demjenigen, dessen Wohnung sie beziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen


Erforderliche Unterlagen:

Für eine bereits in Bremerhaven gemeldete Nebenwohnung, die zum Hauptwohnsitz erklärt werden soll, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
  • Die Pässe und Ausweise der Meldepflichtigen Person
  • Abmeldebestätigung der bisherigen Hauptwohnsitzgemeinde (wenn diese Wohnung aufgegeben wurde)


Fristen / Verfahrensdauer:

Innerhalb von zwei Wochen nach Ein- bzw. Auszug aus einer Wohnung ist eine An- bzw. Ummeldung erforderlich.



Kosten / Gebühren:

Die An-, Um- und Abmeldung bei Wohnungswechsel ist gebührenfrei.

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/buerger-und-ordnungsamt/hauptwohnsitzerklaerung.11663.html
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