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Hauptwohnsitzerklärung
Allgemeine Informationen:
Ziehen Sie um, so ist Ihr Wohnungswechsel im Melderegister der Stadt Bremerhaven einzutragen.
Zuständige Stelle / Abteilung:
Bürger- und Ordnungsamt
Bürgerbüro Mitte
Bürgerbüro Nord
Voraussetzungen:
Persönlich
- bei Anmeldung einer Familie durch ein verantwortliches Mitglied
- Bei Personen unter 16 Jahren obliegt die Meldepflicht demjenigen, dessen Wohnung sie beziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen
Erforderliche Unterlagen:
Für eine bereits in Bremerhaven gemeldete Nebenwohnung, die zum Hauptwohnsitz erklärt werden soll, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Die Pässe und Ausweise der Meldepflichtigen Person
- Abmeldebestätigung der bisherigen Hauptwohnsitzgemeinde (wenn diese Wohnung aufgegeben wurde)
Fristen / Verfahrensdauer:
Innerhalb von zwei Wochen nach Ein- bzw. Auszug aus einer Wohnung ist eine An- bzw. Ummeldung erforderlich.
Kosten / Gebühren:
Die An-, Um- und Abmeldung bei Wohnungswechsel ist gebührenfrei.