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Genehmigungen für die Durchführung von Schwertransporten
Allgemeine Informationen:
Durch den zunehmenden Schiffsverkehr und den damit verbundenen Transportkapazitäten wird eine Vielzahl von Schwerlastverkehr von und in den Hafen geleitet. Hier sind in den Fahrzeugpapieren generell die amtlich zugelassenen Grenzwerte eingetragen. Können diese Grenzwerte aufgrund von Ladungsbreite, -länge, -höhe und/oder des Ladungsgewichtes nicht eingehalten werden, wird eine Ausnahmegenehmigung für die Durchführung des Transportes/der Transporte erforderlich.
Diese wird in Abstimmung mit den betroffenen Bundesländern, Brückenstatikern und Polizeidienststellen erteilt oder auch verweigert. Dazu ist es erforderlich, die Durchführbarkeit auf dem beantragten Fahrweg im Bezug auf die Abmessungen zu überprüfen, evtl. vor Ort zu vermessen und entsprechende Auflagen zu erteilen, so z.B. das Überfahren von Brücken, Demontage von Schildern, Räumung von Baustellen, Anordnung von Polizeibegleitung.
Die Ausnahmegenehmigungen werden in der Regel von den Logistikunternehmen beantragt, die auch den entsprechenden Schwerlastverkehr vornehmen wollen.
Ihren Antrag können Sie über das bundesweite einheitliche Antragsverfahren VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) einreichen.
Die Nutzung als Antragsteller ist kostenfrei; lediglich eine Registerung in VEMAGS ist erforderlich (Zugangsdaten werden per E-Mail versandt).
Ein großer Vorteil von VEMAGS liegt in der schnelleren Bearbeitung der Anträge sowie dass Sie jederzeit online den Stand des Genehmigungsverfahrens abrufen können.
Alle Informationen über VEMAGS erhalten Sie
hier.
Nähere Auskünfte zu den Genehmigungen erläutern Ihnen
Herr Bohne oder
Herr Halbeck gerne telefonisch unter den dort angegebenen Telefonnummern.
Zuständige Stelle / Abteilung:
Bürger- und Ordnungsamt
Straßenverkehrsabteilung