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Fahrzeug vorübergehend oder endgültig abmelden
Allgemeine Informationen:
Für die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs müssen Sie folgendes vorlegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)/ Fahrzeugbrief.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)/ Fahrzeugschein.
- die Kennzeichenschilder.
Wird ein Fahrzeug einer anerkannten Stelle nach der Altfahrzeugverordnung zur Verwertung überlassen (gilt nur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge), ist gleichzeitig ein Verwertungsnachweis vorzulegen.
Ansonsten ist eine Erklärung abzugeben, dass das Fahrzeug nicht als Abfall entsorgt wird oder zum Zwecke der Entsorgung im Ausland verbleibt.
Zuständige Stelle / Abteilung:
Bürgerbüro Mitte
Bürgerbüro Nord