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Datenübermittlungssperren
Allgemeine Informationen:
Jeder Einwohner der Stadt Bremerhaven hat gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf kostenfreie Eintragung von Datenübermittlungssperren (§ 8 des Gesetzes über das Meldewesen (Meldegesetz) in der Fassung vom 20.01.1986 (Brem.GBl. Seite 1).
Das Meldegesetz sieht die Möglichkeit der Eintragung einer Datenübermittlungssperre in folgenden Fällen vor:
- Zu Auskünften über Alters- und Ehejubiläen,
- Im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen,
- Zu Auskünften an Adressbuchverlage,
- Zu Angaben für öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
- Zu Auskünften an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Zuständige Stelle / Abteilung:
Bürger- und Ordnungsamt
Bürgerbüro Mitte
Bürgerbüro Nord
Zugehörige Formulare:
Eintragung von Datenübermittlungssperren (55.0 KB)