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Datenübermittlungssperren

Allgemeine Informationen:

Jeder Einwohner der Stadt Bremerhaven hat gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf kostenfreie Eintragung von Datenübermittlungssperren (§ 8 des Gesetzes über das Meldewesen (Meldegesetz) in der Fassung vom 20.01.1986 (Brem.GBl. Seite 1).

Das Meldegesetz sieht die Möglichkeit der Eintragung einer Datenübermittlungssperre in folgenden Fällen vor:
  • Zu Auskünften über Alters- und Ehejubiläen,
  • Im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen,
  • Zu Auskünften an Adressbuchverlage,
  • Zu Angaben für öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
  • Zu Auskünften an das Bundesamt für Wehrverwaltung


Zuständige Stelle / Abteilung:

Bürger- und Ordnungsamt
Bürgerbüro Mitte
Bürgerbüro Nord

Zugehörige Formulare:

PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Eintragung von Datenübermittlungssperren (55.0 KB)

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/buerger-und-ordnungsamt/datenuebermittlungssperren.11661.html
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