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Bescheinigungen aus dem Melderegister

Allgemeine Informationen:

Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten.
Diese beinhaltet Angaben zu Ihrem Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Staatsangehörigkeiten und die aktuelle Anschriften, Haupt- und Nebenwohnungen. Ggf. können bei Bedarf Ihrerseits auch frühere Anschriften enthalten sein.

Zuständige Stelle / Abteilung:

Bürger- und Ordnungsamt
Bürgerbüro Mitte
Bürgerbüro Nord

Voraussetzungen:

Die Bescheinigung aus dem Melderegister kann nur persönlich, per Vollmacht oder schriftlich (bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises/ Reisepasses bei) mit eigenhändiger Unterschrift beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Pass oder Personalausweis des Antragstellers und evtl. des Bevollmächtigten.
  • Vollmacht des Vollmachtgebers, wenn der Betroffene sich vertreten lässt.

Beim schriftlichen Antrag (gilt nicht für Lebensbescheinigung) müssen folgende Daten enthalten sein:
  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Unterschrift
  • Art der Bescheinigung
  • Angabe über die Stelle, bei der die Bescheinigung vorzulegen ist.


Kosten / Gebühren:

  • € 6,00
  • Gebührenfrei bei:
    • Bescheinigung für die Beantragung einer Rente
    • Bescheinigung für Sozialhilfe
    • Haushaltsbescheinigung für die Kindergeldkasse

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/buerger-und-ordnungsamt/bescheinigungen-aus-dem-melderegister.11659.html
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