Inhaltsbereich überspringen
Bescheinigungen aus dem Melderegister
Allgemeine Informationen:
Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten.
Diese beinhaltet Angaben zu Ihrem Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Staatsangehörigkeiten und die aktuelle Anschriften, Haupt- und Nebenwohnungen. Ggf. können bei Bedarf Ihrerseits auch frühere Anschriften enthalten sein.
Zuständige Stelle / Abteilung:
Bürger- und Ordnungsamt
Bürgerbüro Mitte
Bürgerbüro Nord
Voraussetzungen:
Die Bescheinigung aus dem Melderegister kann nur persönlich, per Vollmacht oder schriftlich (bitte fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises/ Reisepasses bei) mit eigenhändiger Unterschrift beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Pass oder Personalausweis des Antragstellers und evtl. des Bevollmächtigten.
- Vollmacht des Vollmachtgebers, wenn der Betroffene sich vertreten lässt.
Beim schriftlichen Antrag (gilt nicht für Lebensbescheinigung) müssen folgende Daten enthalten sein:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Unterschrift
- Art der Bescheinigung
- Angabe über die Stelle, bei der die Bescheinigung vorzulegen ist.
Kosten / Gebühren:
- € 6,00
- Gebührenfrei bei:
- Bescheinigung für die Beantragung einer Rente
- Bescheinigung für Sozialhilfe
- Haushaltsbescheinigung für die Kindergeldkasse