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Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Gurt- / Helmpflicht
Allgemeine Informationen:
Aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung oder eines Attestes können Sie mit dieser Ausnahmegenehmigung vom Tragen eines Helmes oder von der Gurtanlegepflicht befreit werden.
Zuständige Stelle / Abteilung:
Bürger- und Ordnungsamt
Straßenverkehrsabteilung
Zugehörige Formulare:
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung Anlegen Gurt/Tragen Schutzhelm (851.8 KB)
Kosten / Gebühren:
Die Ausnahmegenehmigung wird bis zu einer Dauer von 3 Jahren erteilt. Sie kostet einmalig 10,20 €; Verlängerungen sind gebührenfrei.
Sonstiges:

Muster Ausnahmegenehmigung