Direkt zum Seiteninhalt springen Direkt zum Hauptmenü springen Direkt zur Suche springen Direkt zur Hilfeseite springen
Startseite Stadtplan & Routen Gästebuch Webcams Bremen.de
Navigation überspringen
Inhaltsbereich überspringen

Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Gurt- / Helmpflicht

Allgemeine Informationen:

Aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung oder eines Attestes können Sie mit dieser Ausnahmegenehmigung vom Tragen eines Helmes oder von der Gurtanlegepflicht befreit werden.

Zuständige Stelle / Abteilung:

Bürger- und Ordnungsamt
Straßenverkehrsabteilung

Zugehörige Formulare:

PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung Anlegen Gurt/Tragen Schutzhelm (851.8 KB)


Kosten / Gebühren:

Die Ausnahmegenehmigung wird bis zu einer Dauer von 3 Jahren erteilt. Sie kostet einmalig 10,20 €; Verlängerungen sind gebührenfrei.

Sonstiges:

Muster Ausnahmegenehmigung Anlegen Gurt/Tragen Helm
Muster Ausnahmegenehmigung

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/buerger-und-ordnungsamt/ausnahmegenehmigung-zur-befreiung-von-der-gurt-helmpflicht.15903.html
© bremerhaven.de 2009