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Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für behinderte Menschen - Merkmal G bzw. G + B

Allgemeine Informationen:

Wenn Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen G, bzw. G + B sind oder an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, können Ihnen Parkerleichterungen eingeräumt werden.

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zum Parken für die Dauer von max. drei Stunden, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht,

  • im eingeschränkten Haltverbotes (Z 286)
  • in Zonenhaltverboten (Z 290) 
  • in verkehrsberuhigten Bereichen (Z 325)
Ein Parken auf Behindertenparkplätzen ist damit nicht erlaubt!

Zuständige Stelle / Abteilung:

Bürger- und Ordnungsamt
Straßenverkehrsabteilung

Voraussetzungen:

  • Bei Ihnen liegt ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „G“ und „B“ vor. Der Grad der Behinderung beträgt mindestens 80 % allein in Folge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule.
  • Bei Ihnen liegt ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „G“ und „B“ vor. Der Grad der Behinderung beträgt mindestens 70 % allein in Folge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % infolge von Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane.
  • Sie sind an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 %.
  • bei Ihnen liegt ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal G vor und eine Verordnung eines Rollstuhles, die von der Krankenkasse akzeptiert wird.
  • Sie sind vorübergehend berechtigt, weil Sie aufgrund eines Unfalles oder einer Operation vorübergehend starke Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und / oder der Lendenwirbelsäule erlitten haben. In solchen Fällen benötigen wir ärztliche Nachweise über Ihren Krankheitszustand.


  • Kosten / Gebühren:

    Die Ausnahmegenehmigung ergeht gebührenfrei.

    Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/buerger-und-ordnungsamt/ausnahmegenehmigung-fuer-parkerleichterungen-fuer-behinderte-menschen.15892.html
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