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Ausnahmegenehmigung "Allgemeine Parkerleichterung" für behinderte Menschen - Merkmal aG und/oder BL
Allgemeine Informationen:
Eine Allgemeine Parkerleichterung wird dann ausgestellt, wenn im Schwerbehindertenausweis bzw. im Bescheid des Versorgungsamtes die Merkmale „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder „Bl“ (blind) eingetragen wurden.

Muster Parkausweis Vorderseite

Muster Parkausweis Rückseite
Diese Ausnahmegenehmigung berechtigt Sie z. B. zum Parken auf den entsprechend ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, zum kostenlosen Parken auf Parkplätzen, die mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten bewirtschaftet sind oder zum Parken in Bewohnerparkgebieten bis zu 3 Stunden. Diese Ausnahmegenehmigung ist europaweit gültig. Hinweise zu den einzelnen Ländern entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt (504.2 KB).
Zuständige Stelle / Abteilung:
Bürger- und Ordnungsamt
Straßenverkehrsabteilung
Erforderliche Unterlagen:
Zum Nachweis der Behinderungs-Merkmale reichen Sie bitte den Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes ein. Ferner benötigen wir für die Ausstellung des Parkausweises ein Passbild. Bei Kindern bis 6 Jahre ist ein Passbild nicht notwendig.
Kosten / Gebühren:
Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.