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Anwohner- und Besucherparkausweise
Allgemeine Informationen:
Im Bereich der Innenstadt besteht für Anwohner und deren Besucher die Möglichkeit gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigungen (Anwohnerparkausweise) zum Parken ohne Benutzung der Parkscheinautomaten zu beantragen.
Für das Gebiet zwischen Lloydstraße/Deichstraße/Columbusstraße kann dieser Anwohnerparkausweis auch im
Bürgerbüro Mitte beantragt werden.
Übersichtsplan nördl. InnenstadtÜbersichtsplan südl. Innenstadt Zuständige Stelle / Abteilung:
Bürgerbüro Mitte
Bürger- und Ordnungsamt
Straßenverkehrsabteilung
Voraussetzungen:
Die Ausnahmegenehmigung für Anwohner wird ausgestellt, wenn der Wohnsitz innerhalb der Innenstadt liegt und das Fzg. in Bremerhaven zugelassen ist.
Wohnt z. B. der Student (X) in der Innenstadt und das benutzte Fahrzeug ist auf einen anderen Halter (Y) mit auswärtigem Kennzeichen zugelassen, so benötigen wir eine Erklärung des Halters, dass der Student in Bremerhaven die alleinige Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt und der alleinige Nutzer ist.
Kosten / Gebühren:
Die Anwohnerparkausweise werden für die Dauer eines Jahres ausgestellt.
Bei dem Parkausweis für die nördl. Innenstadt beträgt die Gebühr 12,80 € und bei dem Parkausweis für die südl. Innenstadt 25,60 € (Die tgl. Benutzungsplicht der Parkscheinautomaten ist in der südl. Innenstadt länger gefasst).
Die Parkausweise für Besucher werden für den Bereich der nördl. Innenstadt kostenfrei ausgestellt. Für den südl. Bereich beträgt die Gebühr 10,20 €
Sonstiges:

Muster Ausnahmegenehmigung südl. Innenstadt

Muster Ausnahmegenehmigung nördl. Innenstadt

Muster Besucherparkausweis