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Angelegenheiten des Personenbeförderungsverkehrs/Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung

Allgemeine Informationen:

Bitte beachten Sie, dass das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung 21 Jahre und bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen 19 Jahre beträgt. Außerdem müssen Sie seit mindestens zwei Jahren (bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführten Staat besitzen oder innerhalb der letzten fünf Jahre besessen haben.

Die Personenbeförderung verlangt vom Fahrzeugführer besondere Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung, Fahrpraxis und Ortskunde. Die Genehmigung wird für 5 Jahre erteilt. Danach können Sie einen Antrag auf Verlängerung stellen. Um Ihre Zuverlässigkeit zu prüfen, beantragt die Straßenverkehrsbehörde ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis von Ihnen. Ebenso wird eine Auskunft vom Kraftfahrtbundesamt über Sie eingeholt.

Zuständige Stelle / Abteilung:

Bürger- und Ordnungsamt
Straßenverkehrsabteilung

Erforderliche Unterlagen:

  • Identitätsnachweis (gültiger Personalausweis oder Reisepass).
  • Ihr Führerschein
  • Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nach vorgeschriebenem Muster.
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nach vorgeschriebenem Muster.
  • Bescheinigung über eine ärztliche Zusatzuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe, falls die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen gelten soll.
  • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse in einer Prüfung für das Pflichtfahrgebiet, falls die Erlaubnis für Taxen gelten soll, und für den Ort des Betriebssitzes, falls die Erlaubnis für Mietwagen oder Krankenkraftwagen gelten soll. Bei Beantragung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird mit Ihnen ein Termin zur Abnahme der Prüfung vereinbart.

  • Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/buerger-und-ordnungsamt/angelegenheiten-des-personenbefoerderungsverkehrs-fahrerlaubnisse-zur.15810.html
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