Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 11.03.2010 den Magistrat aufgefordert, dass alle betroffenen Ausländer in einem Informationsblatt angeschrieben werden sollen. In diesem soll in einfacher Sprache darauf hingewiesen werden, dass der Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz erlischt, wenn der Ausländer ausreist und nicht innerhalb von 6 Monaten oder eine, von der Ausländerbehörde bestimmten, längeren Frist wieder eingereist ist.
Weiterhin soll in diesem Informationsblatt auch auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass Ausländer mit einer NE nach dem AufenthG das Recht haben, länger als 6 Monate ins Ausland zu reisen, wenn sie dies bei der Ausländerbehörde beantragen.
Die betroffenen Personen wurden mit dem beigefügtem Informationsblatt angeschrieben.
Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/buerger-und-ordnungsamt/aktuelle-informationen-zum-aufenthaltsgesetz.29342.html
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