Es ist wieder Gartensaison und alle Gartengeräte „knattern rings um einen herum“! Doch bei allem Verständnis für die nötige Gartenarbeit sollte man beachten, dass im Rahmen des Lärmschutzes die Einsatzzeiten dieser Geräte nur noch zu bestimmten Zeiten erlaubt sind und sonst ggf. Bußgelder drohen können, wenn die Nachbarschaft sich durch unzulässigen Lärm gestört fühlt.
Nach der mittlerweile erfolgten Änderung des Ortsgesetzes über die Öffentliche Ordnung vom 05. Juli 2006 gilt in Bremerhaven das Bremische Immissionsschutzgesetz vom 26. Juni 2001 (Brem.GBl. S. 220).Außerdem sind die Vorschriften der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) vom 29. August 2002 (BGBI.I S. 347) zu beachten. Die hierin enthaltenen Regelungen über den Gebrauch von Rasenmähern und anderen motorgetriebenen Gartengeräten haben folgende Auswirkungen:
Es spielt dabei keine Rolle, ob die Geräte mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben werden. Auch so genannte lärmarme Rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen dürfen in dieser Zeit nicht in Betrieb genommen werden.
Die Beschränkung in der Zeit von 13:00 - 15:00 Uhr gilt nicht für gewerblich eingesetzte Geräte und Maschinen.
Die Beschränkung in der Zeit von 13:00 - 15:00 Uhr gilt hier ebenfalls nicht für gewerblich eingesetzte Geräte und Maschinen, wenn diese als lärmarm nach der EU-Verordnung 1980/2000/EG gekennzeichnet sind!
Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/buerger-und-ordnungsamt/aktuelle-information-zum-thema-gartengeraete-und-laerm.9289.html
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