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Auskünfte zur Veranlagung von Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen

Allgemeine Informationen:

Wenn Sie wissen möchten, ob für ein Grundstück noch Anliegerbeiträge zu zahlen sind, kann Ihnen eine kostenpflichtige Anliegerbescheinigung weiter helfen. Zu den Anliegerbeiträgen zählen u. a. die Erschließungsbeiträge und die Straßenausbaubeiträge.

Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung einer Straße, für den Erwerb der Straßenflächen und ihre Freilegung erhoben. Beitragspflichtig sind die Eigentümer und Eigentümerinnen oder Erbbauberechtigte derjenigen anliegenden Grundstücke, denen durch die Herstellung der Straße die bebauungsrechtlich zulässige Nutzung vermittelt wird. 90 % der Herstellungskosten sind von den Beitragspflichtigen zu tragen. Grundlage ist das Baugesetzbuch sowie die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bremerhaven. 

Straßenausbaubeiträge
Straßenausbaubeiträge werden zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der öffentlichen Verkehrsanlagen erhoben, soweit Erschließungsbeiträge nicht erhoben werden können. Beitragspflichtig sind grundsätzlich die Eigentümer derjenigen Grundstücke, die unmittelbar an der ausgebauten Straße anliegen. Die Stadt übernimmt einen Eigenanteil an den Ausbaukosten, der um so größer ist, je stärker die Nutzung der ausgebauten Straße durch die Allgemeinheit ist.



Zuständige Stelle / Abteilung:

Baureferat

Voraussetzungen:

Auskünfte erhalten nur die derzeitigen Eigentümer und Eigentümerinnen bzw. Erbbauberechtigte sowie deren Bevollmächtigte.

Verfahrensablauf:

Es genügt ein formloser Antrag.

Erforderliche Unterlagen:

Angaben über das Grundstück (Eigentümer, Lage, Bezeichnung, Flurstück, etc.) und ggf. eine schriftliche Vollmacht.

Fristen / Verfahrensdauer:

Die schriftliche Bescheinigung wird Ihnen in der Regel innerhalb einer Woche zugesandt.

Kosten / Gebühren:

Die Verwaltungsgebühr bemißt sich nach der Allgemeinen Kostenverordnung (Bremen) und beträgt zur Zeit zwischen  30 Euro und 50 Euro.

Rechtsgrundlagen:

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Bremisches Gebühren- und Beitragsgesetz (BremGebBeitrG)
  • Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bremerhaven (EBS)
  • Ortsgesetz über die Erhebung von Beiträgen nach § 17 Bremisches Gebühren- und Beitragsgesetz für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Bremerhaven (Straßenbaubeitragsortsgesetz/StBBOG)
  • Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/baureferat/auskuenfte-zur-veranlagung-von-erschliessungs-und-strassenausbaubeitraegen.12682.html
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