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Auskünfte über Zuwendungen der Stiftung Wohnliche Stadt

Allgemeine Informationen:

Antragsverfahren und Verwaltung der Bremerhavener Förderprojekte

Zuständige Stelle / Abteilung:

Baureferat

Voraussetzungen:

förderfähiges Projekt nach den Förderrichtlinien der Stiftung Wohnliche Stadt

Verfahrensablauf:

Anträge können an das Baureferat gerichtet werden.
Nach Beschlussfassung durch den Bau- und Umweltausschuss werden die Unterlagen zur Entscheidung dem Stiftungsrat zugeleitet.



Sonstiges:

externer Link:  http://www.wohnlichestadt-bremen.de/antrag/verfahren.htm

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/baureferat/auskuenfte-ueber-zuwendungen-der-stiftung-wohnliche-stadt.12819.html
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