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Auskünfte über Zuwendungen der Stiftung Wohnliche Stadt
Allgemeine Informationen:
Antragsverfahren und Verwaltung der Bremerhavener Förderprojekte
Zuständige Stelle / Abteilung:
Baureferat
Voraussetzungen:
förderfähiges Projekt nach den Förderrichtlinien der Stiftung Wohnliche Stadt
Verfahrensablauf:
Anträge können an das Baureferat gerichtet werden. Nach Beschlussfassung durch den Bau- und Umweltausschuss werden die Unterlagen zur Entscheidung dem Stiftungsrat zugeleitet. |
Sonstiges:
http://www.wohnlichestadt-bremen.de/antrag/verfahren.htm