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Herstellung einer Zuwegung zum eigenen Grundstück über Straßenflächen, die nicht dazu bestimmt sind, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen (Geh- und Radwege sowie Grünflächen) |
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Antragsberechtigt ist der Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Nießbraucher eines an die Straße grenzenden Grundstückes |
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Einzureichen ist das unterschriebene Antragsformular. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Herstellung einer Überfahrt |
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Die Kosten und Gebühren für die Herstellung der Überfahrt errechnen sich nach dem tatsächlichen Aufwand und sind vom Antragsteller zu tragen. |
Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/amt-fuer-strassen-und-brueckenbau/erlaubnis-und-herstellung-einer-ueberfahrt.12870.html
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