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Erlaubnis und Herstellung einer Überfahrt (Zufahrt)

Allgemeine Informationen:

Herstellung einer Zuwegung zum eigenen Grundstück über Straßenflächen, die nicht dazu bestimmt sind, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen (Geh- und Radwege sowie Grünflächen)



Zuständige Stelle / Abteilung:

Abteilung Straßen- und Brückenunterhaltung Straßenverkehrstechnik
Amt für Straßen- und Brückenbau

Zugehörige Formulare:

Herstellung einer Überfahrt (Zufahrt) zum eigenen Grundstück


Verfahrensablauf:

Antragsberechtigt ist der Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Nießbraucher eines an die Straße grenzenden Grundstückes



Erforderliche Unterlagen:

Einzureichen ist das unterschriebene Antragsformular. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Herstellung einer Überfahrt



Fristen / Verfahrensdauer:

Ca. 2 Monate

Kosten / Gebühren:

Die Kosten und Gebühren für die Herstellung der Überfahrt errechnen sich nach dem tatsächlichen Aufwand und sind vom Antragsteller zu tragen.



Rechtsgrundlagen:

§17 BremLStrG vom 20.03.1976 (BremGbl S. 341)

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/amt-fuer-strassen-und-brueckenbau/erlaubnis-und-herstellung-einer-ueberfahrt.12870.html
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