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Zur Verfügung stellen von Räumlichkeiten

Allgemeine Informationen:

Vereine, Initiativen und Firmen haben die Möglichkeit Räume unserer Einrichtung zu nutzen.

Eine private Nutzung ist nicht möglich.



Zuständige Stelle / Abteilung:

Freizeitstätte Lehe-Treff

Voraussetzungen:

siehe Rechtsgrundlagen:

Richtlinien für die Nutzung der Freizeiteinrichtungen des Amtes für Familie, Jugend und Frauen



Verfahrensablauf:

Die Antragsteller müssen durch ihre Organisationen bevollmächtigt sein.



Erforderliche Unterlagen:

Bei beabsichtigter Nutzung der Räumlichkeiten muss ein schriftlicher, formloser Antrag an die Freizeitstätte Lehe-Treff gestellt werden.



Fristen / Verfahrensdauer:

Antragsstellung mindestens 14 Tage vor der Nutzung

Kosten / Gebühren:

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine kostenfreie

Nutzung möglich (siehe Rechtsgrundlagen).

 

Bei nicht-gewerblicher Nutzung werden folgende  Entgeltsätze erhoben:

 

Raum                  eintägige Nutzung            mehrtägige Nutzung

 

Großer Saal                   205,- €                                 179,- €

Kleiner Saal                     82,- €                                   64,- €

Gruppenraum                  23.- €                                   15,- €

Werkräume                      41,- €                                   33,- €

 

Bei gewerblicher Nutzung ist zusätzlich zu den Entgeltsätzen

eine nach Art und Umsatz angemessene Nutzungsentschädigung zu leisten

Sonstiges:

Die Einrichtung ist behindertengerecht ausgestattet.

 

Folgende Räume können genutzt werden:

Saal (ca. 200 qm) mit Bühne (ca. 40 qm)

Cafeteria (ca. 80 qm)

4 Funktionsräume (von ca. 40 qm bis ca. 70 qm)

5 Gruppenräume (von ca. 28 qm bis ca. 36 qm)

Rechtsgrundlagen:

Richtlinien für die Nutzung der Freizeiteinrichtungen des Amtes für Familie, Jugend und Frauen

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/amt-fuer-jugend-familie-und-frauen/zur-verfuegung-stellen-von-raeumlichkeiten.11998.html
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