Vereine, Initiativen und Firmen haben die Möglichkeit Räume unserer Einrichtung zu nutzen.
Eine private Nutzung ist nicht möglich.
siehe Rechtsgrundlagen:
Richtlinien für die Nutzung der Freizeiteinrichtungen des Amtes für Familie, Jugend und Frauen
Die Antragsteller müssen durch ihre Organisationen bevollmächtigt sein.
Bei beabsichtigter Nutzung der Räumlichkeiten muss ein schriftlicher, formloser Antrag an die Freizeitstätte Lehe-Treff gestellt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine kostenfreie
Nutzung möglich (siehe Rechtsgrundlagen).
Bei nicht-gewerblicher Nutzung werden folgende Entgeltsätze erhoben:
Raum eintägige Nutzung mehrtägige Nutzung
Großer Saal 205,- € 179,- €
Kleiner Saal 82,- € 64,- €
Gruppenraum 23.- € 15,- €
Werkräume 41,- € 33,- €
Bei gewerblicher Nutzung ist zusätzlich zu den Entgeltsätzen
eine nach Art und Umsatz angemessene Nutzungsentschädigung zu leistenDie Einrichtung ist behindertengerecht ausgestattet.
Folgende Räume können genutzt werden:
Saal (ca. 200 qm) mit Bühne (ca. 40 qm)
Cafeteria (ca. 80 qm)
4 Funktionsräume (von ca. 40 qm bis ca. 70 qm)
5 Gruppenräume (von ca. 28 qm bis ca. 36 qm)Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/amt-fuer-jugend-familie-und-frauen/zur-verfuegung-stellen-von-raeumlichkeiten.11998.html
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