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Übernahme von Kindertagesstättenbeiträgen

Allgemeine Informationen:

Erziehungsberechtigte mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, beim Amt für Jugend, Familie und Frauen einen Antrag auf Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge zu stellen.

Zuständige Stelle / Abteilung:

Wirtschaftliche Hilfen zur Erziehung

Zugehörige Formulare:

PDF (nicht barrierefrei aufbereitet):  Antrag auf Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge (60.3 KB)


Voraussetzungen:

Voraussetzung für die Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge ist, dass den Eltern die Übernahme dieser Kosten nicht zuzumuten ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Familiengesamteinkommen bestimmte, individuell errechnete, Freibeträge nicht übersteigt.

Verfahrensablauf:

Für die Übernahme von Kindertagesstättenbeiträge ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Hierzu ist ein spezielles Antragsformular zu verwenden.

Vorrangige Leistungen anderer Stellen (z. B. Miet-/­Lastenzuschuss, Kinderzuschlag, Kinderbetreuungskosten) sind im Vorwege geltend zu machen.

Antragsberechtigt sind die Personensorgeberechtigten oder eine von ihnen bevollmächtigte volljährige Person.

Erforderliche Unterlagen:

Dem Antrag sind der Betreuungsvertrag bzw. Zulassungsbescheid und alle Nachweise über die Einkommensverhältnisse sowie der monatlichen Aufwendungen beizufügen. Bei ausländischer Nationalität ist der Pass vorzulegen.

Fristen / Verfahrensdauer:

Die Anträge sollten für das neue Kindergarten- und Hortjahr nicht vor dem 01.05. des laufenden Jahres gestellt werden. Die Übernahmen werden in der Regel bis maximal zum Ende des laufenden Kindergartenjahres befristet.

Kosten / Gebühren:

Die Antragstellung ist gebührenfrei. Bei einer Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge wird direkt mit den Trägern der Einrichtungen abgerechnet.

Sonstiges:

Die Zuständigkeit richtet sich im Allgemeinen nach dem Nachnamen des Kindes

Rechtsgrundlagen:

§§ 22, 24, 90 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII).

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/amt-fuer-jugend-familie-und-frauen/uebernahme-von-kindertagesstaettenbeitraegen.12236.html
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