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Sozialer Trainingskurs
Allgemeine Informationen:
Der Soziale Trainingskurs ist eine intensive Betreuungsform auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes, der sich an Jugendliche/Heranwachsende richtet, die mit freiheitsentziehenden Maßnahmen zu rechnen haben und bei denen die begangene Straftat deutlich gemacht hat, dass sie intensiver erzieherischer Einwirkung sowie einer problemklärenden und Perspektiven entwickelnden sozialpädagogischen Hilfe bei der Gestaltung ihres Lebens bedürfen.
Zuständige Stelle / Abteilung:
Voraussetzungen:
Zielgruppe sind Jugendliche (14 – unter 18 Jahre) und Heranwachsende (18 – unter 21 Jahre), die vom Jugendgericht eine entsprechende Weisung erhalten haben oder im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung von der Jugendgerichtshilfe zugewiesen werden. Die Straftat der Jugendlichen/Heranwachsenden ist eine Wiederholungstat oder eine Ersttat mit deutlichem Schuldcharakter (z.B. Körperverletzung).
Rechtsgrundlagen:
SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und Jugendgerichtsgesetz (JGG)