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Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Allgemeine Informationen:
Kinder- und Jugendschutz engagiert sich mit Nachdruck für die Einhaltung bestehender Gesetze und setzt sich dort, wo es notwendig ist, auch für Gesetzesüberarbeitungen und -ergänzungen ein. Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und Institutionen. In präventiver Hinsicht ist die wesentliche Zielsetzung eine Sensibilisierung der Zielgruppen für ihre eigene Verantwortlichkeit.
Zuständige Stelle / Abteilung:
Jugendschutz
Zugehörige Dienstleistungen: