Die Jugendgerichtshilfe (JGH) berat und betreut die Zielgruppe vor, während und nach dem Strafverfahren. Die JGH will durch pädagogische Maßnahmen (Betreuungsweisungen, Trainingskurse, Täter-Opfer-Ausgleich, gemeinnützige Freizeitarbeit, etc.) einen positiven Einfluss auf den jungen Menschen ausüben.
Die JGH vermittelt zwischen jungen Menschen und der Justiz. In einem Bericht für das Gericht werden Vorschläge zu den richterlichen Maßnahmen gemacht; bei weniger schweren Delikten soll durch erzieherische Einflüsse die Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens entbehrlich werden (Diversion).Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/amt-fuer-jugend-familie-und-frauen/jugendhilfe-im-strafverfahren-jugendgerichtshilfe.11744.html
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