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Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe

Allgemeine Informationen:

Die Jugendgerichtshilfe (JGH) berat und betreut die Zielgruppe vor, während und nach dem Strafverfahren. Die JGH will durch pädagogische Maßnahmen (Betreuungsweisungen, Trainingskurse, Täter-Opfer-Ausgleich, gemeinnützige Freizeitarbeit, etc.) einen positiven Einfluss auf den jungen Menschen ausüben.

Die JGH vermittelt zwischen jungen Menschen und der Justiz. In einem Bericht für das Gericht werden Vorschläge zu den richterlichen Maßnahmen gemacht; bei weniger schweren Delikten soll durch erzieherische Einflüsse die Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens entbehrlich werden (Diversion).

Zuständige Stelle / Abteilung:


Voraussetzungen:

Zielgruppe sind Jugendliche (14 – unter 18 Jahre) und Heranwachsende (18 – unter 21 Jahre), die beschuldigt werden, eine oder mehrere Straftaten begangen zu haben

Rechtsgrundlagen:

SGB VIII (Kinder und Jugendhilfegesetz), Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Originaladresse des Artikels: http://www.bremerhaven.de/buergerservice/aemter-einrichtungen/stadtverwaltung/amt-fuer-jugend-familie-und-frauen/jugendhilfe-im-strafverfahren-jugendgerichtshilfe.11744.html
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